Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
Seite
471
JPEG-Download
 

Staatsverbrechen. 471

deshalb dieser ^Grafschaften verlustig erklärt, welchesaber nur eine leere Zeremonie war, da Karl diese bei-den Provinzen in Händen hakte. Bei den beiden ge-nannten Prozessen warFranz der Erste im Paria-«rente gegenwärtig. Als im Jahre 1545 der unglück-liche Ueberrest der Albingenser und die mit ihm ver-bundenen Protestanten, welche bei Merindol und Ca-briere wohnten, auf Anstiften des Kardinals vonTour» on auf eine grausame Art ausgerottet wurden;so hakte dabei der Parlamentspräsident von ProvenzeOppede und das ganze Parlament die Befehle desKönigs überschritten; es wurde daher bei dem Monar-chen verklagt, und dieser übertrug dem Parlamente zuParis die Untersuchung, welche aus diese Art Richtereines Nebenparlamentö wurde, und dessen General-Advokaten Guerin als Staatsverbrecher zum Todeverurtheilte. In den Zeiten der Unruhen unter denKönigenFranz demZweiten,Karl demNeun-ten undHeinrich dem Dritten, wo Ströme vonBürgerblut vergossen wurden, nahm auch das Parla-ment Antheil an diesen Verwirrungen und widersetztesich den Königlichen Befehlen, wo es nur konnte. EinFranzösischer Schriftsteller^) zählt von 1562 bis 1589mehr als hundert Königliche Edikte, die dar Parlamentzu registriren sich weigerte, ia das Parlament von Tou-louse ging soweit, daß es 1568 einen protestantischenEdlen Namens Rapin, der ihm den KöniglichenBefehl der Gewissensfreiheit für die Protestantenüberbrachte, enthaupten ließ; es beging also selbstHochverralh; indessen achtete man in den Zeiten derUnruhen wenig darauf, weil die Könige selbst zu be-schäftiget waren und für ihr eigenes Leben Sorge zukragen hatten. Ueberhaupt war das Königliche An-sehen in dieser Zeit so gesunken, daß man auf ihrs Be-

') Nucke klsvla lies psrteineuls «le krguce, p V23.