Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Staatsverbrechen. 473

darauf erfolgte Ermordung von dem Dominikaner«Mönch IakobClement wurde in Verbindung mitdem Toulousec Urtheile gebracht, also mit einer Zu-stimmung der herrschenden Parthey; denn das Parla-ment zu Toulouse verordnete in allen Kirchen seinerGerichtsbarkeit ein Dankfest für die Ermordung seinesrechtmäßigen Königs. Unter König HeinrichdemVierten, dem Nachfolger des Ermordeten, wider-setzte sich das Parlament mehrere Male den Befeh-len dieses Regenten, besonders bei dem bekanntenEdikte von Nantes, ohne daß diese Widersetzlichkeitenweiter als Staatsverbrechen geahndet worden wären,im Gegentheile that dieser Regent Alles, um dasselbewieder auf den alten Fuß zu setzen. Nach der Er-mordung dieses Herrschers durchRavaillac, wurdedas Hauö des Parlaments, als eö sich versammelthatte, von dem Herzoge von Epernon mit der Gardeumgeben, und die Parlamentsglieder genöthiget, dieverwittwete Königin zur Regentin während der Min-derjährigkeit Ludwigs des Dreizehnten zu erklä-ren, welches um so lieber von denselben geschah, dadadurch das Parlament ein noch größeres Ansehen inden Augen des Volks bekam, welches es späterhin zurAusdehnung seiner Macht benutzte, wenn eS gleichwährend der Regierung der Vormünderin wenig be-achtet wurde; indem der Hof auf seine Vorstellungengar nichthörte, ja eö sogar zuungerechtenAussprüchennöthigte. Als der Kardinal Richelieu das StaatS-ruder ergriff, mußte es sich gleichfalls zur Unterwür-figkeit bequemen; denn wenn eSgleich die Ehre genoß,daß der Herzog von Orleans auf seiner Flucht vorRichelieuS Macht sich mit einer Bittschrift andasselbe wandte, die so anfängt: Innnble-

Eiit, Ouston Ä8 cl« b>!E6, trero u»i«sU6 clukoi; so auch die Königin Mutter, die das Parlamentwährend ihrer Regentschaft so wenig beachtete, so