Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Staatsverbrechen.

durfte es doch beide Bittschriften nicht annehme«,ohne nicht den Zorn des Kardinals auf sich zu lade»;denn er exilirte die Parlamentsmitglieder, die sich ihmwidersetzten, oder setzte sie ab; ja er nöthigte dasPar-lament in die ungerechtesten Handlungen zu willigen,oberste selbst zu begehen, und weigerte sich selbst, seineHülse anzunehmen, als Frankreich und Paris durchden Spanischen Einfall in Gefahr kam. Nach sei-nem und Ludwig des Dreizehnten Tode ändertesich diese Unterwürfigkeit des Parlaments; es tratwieder als oberstes Tribunal und mit einer Eigenmäch-tigkeit auf, die früher nicht gewagt worden; demieSernannte die Königin Anna von Oesterreich zurRegentin des minderjährigen Königs Ludwig desVierzehnten, und kassirlezu gleicher Zeit, als ei«unerhörtes Beispiel, das Testament seines Herrschers, sowie es bei dem einer Privatperson geschieht, wenn dabeieine NuÜität begangen worden, ohne hierbei von irgendEinem in Anspruch genommen und des HochvmHangeklagt zu werden. Diese Macht dauerte aber wie-der nicht lange; den« es wurde bald, sagt ein Schrift-steller, wie ein Zeremonial-Möbel gebraucht, das iman die Seite setzt, wenn die Feierlichkeit beendiget ist.Der Kardinal Mazarin, der Frankreich während derMinderjährigkeit des oben genannten Königs regierte,beachtetes sowenig, als Richelieu. Da aber die-ser Minister nicht die Härte seines Vorgängers besaß,die Finanzen nicht in Ordnung zu erhalten wußte, undauch ein Ausländer war, so verlor er wegen der letz-teren Eigenschaften das Vertrauen des Volks, unddas Parlament stellte sich an die Spitze der Mißver-gnügten in Paris, und bewirkte zu verschiedenen Ma-len, daß sowohl der Kardinal, als auch der Hof dieStadt verlassen mußten; auch erklärte das Parlameiiden Minister für einen Hochverräther, einen Mdes Vaterlandes, setzte einen Preis auf seinen M