Staatsverbrechen. 473»
und ließ seine Möbel und Güter verkaufen; allein derschlaue Minister wußte die inneren Unruhen so gut zuseinem Nutzen anzuwenden, und die Uneinigkeit seinerFeinde so gut zu benutzen, daß er wieder zurückgerufenund in seine Aemter eingesetzt werden mußte, worin er sichnun so befestigte, daß er unumschränkt gebieten konnte.Dieses ließ er das Parlament fühlen; denn es mußteeben so gut ein Werkzeug der Rache des Kardinalsgegen den Prinzen Cond« werden, als es dieser vor-her gegen den Minister gebraucht hatte. Die nach-herige selbsiständige Regierung LudroigS des Vier-zehnten giebt keine merkwürdigen: Beiträge in derGeschichte der geschlichteten Prozesse der Staatsver-brechen vor dem Parlamente, noch der von diesem Ge-richtshöfe begangenen wegen scinerWidersetzlichkeit undEigenmächtigkeit gegen die Befehle wer Regenten, undin Beziehung auf ihre nachgelassenen Verordnungen.Die eigenmächtige Regierung LudniigS des Vier-zehnten und die wohlverstandene Kunst, alleStaatö-körper seines Reichs, daö heißt, alle Stände und Kor-porationen, zu einem strengen Gehorsam zu gewöhnen,ließen den Parlamenkern keine Freiheit, ihre früherentheils sich angemaaßten, theils ihnen eingeräumtenRechte geltend zu machen; auch konnte es Ludwigdem Parlamente in Paris nicht vergeben, daß es sichin seiner Minderjährigkeit an die Spitze der Feindedes Hofs gestellt hatte. Er entriß ihm daher auch diediesen höchsten Gerichtshöfen eingeräumten Vor-rechte des Adels in einem I^it äs das er im
Jahre 1669 hielt; indessrn ist dieses Edikt, obgleiches registrirt worden, doch nie in Ausübung gekommen.Eben so erlaubte der König dem Parlamente nicht,über ein Edikt Vorstellungen bei ihm zu machen, bises registrirt worden. Auch bei der berühmten Bulle:VmMiütus, die Alter, Aberglauben und Madamede Mainkenon dem Könige zu Stillung seiner Ge-