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Staatsverbrechen.
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sen wurde; und es wurde nach dieser Verweisung cheher zurückberufen, bis es diese Bulle, die nochnaG,lange der Zankapfel in Frankreich blieb, mitwenPEinschränkungen angenommen hatte. Die Ruhepschen dem Hofe und dem Parlamente wurde nunm-der hergestellt, die bis zu dem Ministerium des K-i-Linals Fleury dauerte. Ein Schriftsteller sagt:ser Geistliche verbarg unter einem bescheidenen Äßeren mehr Herrschaft und Despotismus, alöRch-lieu und Mazarin zusammengenommen." Auchunter diesem Minister mußte das Parlament wiedüwegen der Bulle UnigenikuS gegen die Reglern»;Parthey nehmen; denn Fleury gab eö zu, daß dichnigen, welche diese Bulle nicht angenommen HM,verfolgt werden durften, und jenes, das Parlament,nahm sich der Verfolgten gegen die Bischöfe undübchGeistlichkeit an, wodurch ihm von Seiten desM-steriums die Untersuchung der geistlichen Angelegetten genommen und dieselbe dem großen Rathe bei-gelegt wurde. Da nun dieses das älteste und ge-gründeste Vorrecht dieses Gerichtshofes war, so wider-setzte es sich diesem Verfahren mit großer Standhas-tigkeit, und der im Jahre 1733 mit dem Hause Oester-reich entstandene Krieg nöthigte den Kardinal »acht-geben. Nach dem Tode desselben fingen diese Strei-tigkeiten von Neuem an, da der Erzbischof Beau-mont in Paris das Mittel zur Unterstützung der BulleUnigenitus ergriff, denjenigen die Sacramenle zuversagen, die auf dem Todtenbette keinen Beichtete!von einem Geistlichen auszuweisen hatte», der duBulle angenommen. Das Parlament nahm ßchwieder der Bedrängten und Verfolgten, weil dWvor sein Forum gehörte, an, und machte dem Komgedieserhalb Vorstellungen, worauf aber nicht geh»"wurde; es hörte nun auf, die Gerechtigkeit zu verwal-ten, und bekam die gemessensten Befehle, seine AM