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Staatsverbrechen.
dieses ausrief: „Für den gottlosen Bösewicht, für dasverdammte Ungeheuer! soll keine Fürbitte geschehen.Die Geistlichen mußten also einhalten und konntenihm nur den Unwillen des Volks zeigen. Das Vier-theilen geschah durch vier Pferde und dauerte eine ganzeStunde, wobei er von Zeit zu Zeit abwechselnd ge-fragt wurde, ob er keine Mitverschworenen habe,welches er aber immer verneinte. Auch bei dem Vier-theilen zeigte sich daö Volk, sowohl Vornehme, als Ge-ringe, beschäftiget, entweder im Ausstößen von Ver-wünschungen, oder im Anziehen der Stricke. Einervon den Vornehmsten, welcher in der Nähe der Exe-kution war, stieg sogar vom Pferde, um solches zumWechseln eines vom Ziehen ermüdeten herzugeben. Danun der Körper nach einer Stunde noch nicht zerris-sen war, so stürmte das Volk haufenweise heran, warfsich auf den Verbrecher und zerschlug, zerriß und zer-fleischte seine Gliedmaßen mit Schwerdtern, Messern,Prügeln und andern Waffen; sie entrissen selbst dieGliedmaßen gewaltsam dem Henker, zogen sie mitgroßer Wuth durch die Gassen und verbrannten sie inverschiedenen Theilen der Stadt. Dieses geschah nunim Anfange des siebzehnten Jahrhunderts, und dieseschreckliche Szene wurde noch in der zweiten Hälftedes achtzehnten Jahrhunderts, 1757, bei dem obener-wähnten DamienS wiederholt, der den König Lud-wig den Fünfzehnten nicht getödlet, nurverwun-det hatte, obgleich das Attentat immer in der Absichtgeschehen, die That zu vollführen, also auch eben soverwerflich und abscheulich war. Indessen warendiese Strafen doch so grausam, daß sie jetzt beim blo-ßen Lesen der Martern, Schauder erregen, ja alle Ge-fühle empören, und es kaum zu begreifen ist, wie einMensch diese Zerfieischung des Körpers, diese Mar-tern so lange hat aushalten können. In welchemVerhältnisse standen dagegen die Strafen des Hoch-