488 Staatsverbrechen
verraths in Deutschland und England in derselben Zeit?Freilich sind hier keineRegentenmorde, keine Attentateauf deren Leben, wenn man die oben erwähnte Ver-schwörung auf das Leben der Königin Elisabeth, Iund die Pulververschwörung unter dem Könige Ja-kobdem Ersten in England auSnimmt, bei welcherLetztem die Verschworenen auch die Absicht halten, denKönig mit allen Parlamentsgliedern in die Lust zusprengen, die aber vor der Ausführung entdeckt wer-den; allein auch diese sind nach Verhältniß weit milderder Kultur und Humanität dieses Zeitalters gemäßbestraft worden, indem dabei von eigentlichen Marternnicht die Rede war. Außer der erwähnten Strafedes Hochverrakhö beim KönigSmorde, auch beim blo<ßen Attentate auf das Leben des Herrschers, kam beiKapital-Staatöverbrechen in Frankreich auch noch dasKöpfen, das Erschießen beim Militair, die Landesver-weisung, die Galeeren« und die enge Gefängnißsicasevor, das heißt, die Einkerkerung oder EinsperrungindieBastrlle und andere StaatSgefängniße; die letztereStrafe auch bei andern Staatsvergehen nach verschie-denen Graden. Von diesen Strafen sind in neuester. Zeit nur noch das Köpfen durch die Guillotine, dasErschießen, die Landesverweisung und die Gefängniß-strafen beim Hochverrach und andern Staatsverbre-chen geblieben. So wurde Louvel, der Mörderdes Herzogs von Berry, am 7ten Juny 1820 durchdie Guillotine hingerichtet; so auch Fieschi, der dieHöllenmaschine im verwichenen I835sien Jahre aufden König Ludwig Philipp und dessen Söhne, ;die Herzöge vonOrlean 6 und Nemours, spiele« !ließ, und dabei viele Menschen tödtete und verwundete;aber glücklicherweise nicht die sich auSersehenen Opfer,und seine Mitschuldigen Pepin und Morey zu An-fange dieses 1836sten Jahres. So wurde der Mar-schall Ney unter König Ludwig dem Achtzehn-