492 Staatsverbrechen.
Haß und die Verachtung, worin dieses Tribunal schonvorher stand, indem es als ein williges Werkzeug derMinister angesehen wurde, ward durch diese An-niaaßung noch vermehrt. Dieses Kollegium wurdeüberhaupt als eine stehende Kommission betrachtet, dieimmer bereit war, alle Sachen, die man an dieselbeabgab, zu entscb.iden; daher konnte es auch bei denProzessen der Staatsgefangenen in der Vastille ge>braucht werden, die auf eine L.ettr'6 do O-wiret ein-gezogen worden, wenn nämlich ein gerichtliches Ver-fahren bei diesem oder jenem Eingezogenen für noth-wendig erachtet wurde. Bei Staatsverbrechen kamnun auch noch dasLonseil des purtiss in Anspruch,welches ein eigenes Kollegium war, das sich mitder Kassation der gefällten Urtheile beschäftigte. Wennnämlich der Jnquisit mit dem von einem bloßen Ge-richtshöfe gefällten Urtheile nicht zufrieden war, so be-gab oder wandte er sich an das Conseil des purstesund bat um Kassation desselben. Da nun die unge-schliche Entscheidung durch die unrichtige Anwendungder Gesetze nie einen GrundderKassation abgeben kann,' so muß in dem Urtheile, sagt ein Schriftsteller, ein Feh-ler in Ansehung der Formatter, liegen, eine Ueber-tretung der GerichtSsorm der Prozeßordnungen. Beiden meisten Urtheilen wurde um Kassation nachgesucht;allein sie wurden auch beinahe alle abgeschlagen, unddiejenigen, die man annahm, erhöhten nur die Kosten,da durch die Kassation noch nichts entschieden ward,sondern die Sache gerade wieder dahin kam, wo siegewesen war, ehe der Prozeß anfing; denn sie wurdenun an einen andern Gerichtshof versandt, der die Pro-zedur von Neuem anfing. Man bediente sich auchnoch der Tortur bei den Verfälschern der StaatSdoku-mente, Münzen rc., wenn nämlich der Jnquisit auf diesichere Anzeigen nicht gestehen wollte; man nannte sieIn prepui'utoiro, um den Jnquisiten, wie schon be-