506 Staatsverbrechen.
der Königlichen Familie stellt; da im Laufe diesesAltentat gegen UnserePerson und die Prinzen UnsernFamilie verübt worden ist, und Wir den Schmerz hl»den, die besten Bürger und namentlich Einen derenlauchten Krieger, deren sich Frankreich rühmt, Luchdieses Verbrechen geopfert zu sehen, so haben Wirb»,fohlen und befehlen wie folgt. Artikel 1 die als Ju°'stizhof constituirte Pairskammer wird ohne Verzug zurInstruktion und zum Urtheile über das an dem heutigenTage verübte Attentat schreiten. Artikel 2. Sie Msich in Betreff der Instruktion des Prozesses nach de»von ihr bis auf diesen Tag befolgten Formen richten,Art. 3. Hr. Martin du Nord, Mitglied derDexu-tirtenkammer rc., ist damit beauftragt die Funkiicndes öffentlichen Ministeriums bei der Pairskammer zuerfüllen. Hr. FrankCarrv wird ihn im Falle eine»Abwesenheit oder Verhinderung ersetzen." — DerGeneral-Prokurator von Seiten d.er Depukirten-Kain-mer bei diesem höchsten Gerichtshöfe hält das Requi-sitorium. Auch vor die Assissen oder Geschworne».Gerichte werden Prozesse wegen Staatsverbrechengebracht und öffentlich verhandelt, wie Verschwör»»»gen gegen die Regierung rc. rc. Die Vernehmungder Angeklagten und der Zeugen geschieht auch hierdurch den Präsidenten unter dem Beistande des Gene- ^ral» Prokurators. Nachdem das Verhör der Ange-klagten und der Zeugen geschlossen ist, so ziehen sichdie Geschwornen in ihr Berathungszimmer zurück;in welchem sie mehrere Stunden zubringen, je nach-dem der Prozeß wichtig oder minder wichtig gewesen iß,also auch die Angeklagten für schuldig oder nichtschubbig befunden worden; denn im erstem Falle müsse»sie über mehrere Fragen successive entscheiden, wäh-rend eine Freisprechung jedes einzelnen Angeklagunim letztem Falle alle weiteren Erörterungen über d>emildernden Unistände von selbst aufhebt. Sobald die