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Staatsverbrechen. LiL
Staatsbeamten, von Schriftstellern in Schriften rc.wurden vor das JnquisicionSgericht gezogen, weil mandamit immer die Religion in Verbindung brachte;denn jede Neuerung in irgend einem Zweige derStaatSgeschafte wurde auch als der Religion nachkhei-lig angesehen, so auch jede Aufdeckung oder Enthül-lung von Staatsgeheimnissen rc., die nicht vor dasgroßePublikum kommen sollten, besonders durchSchrif-ten, Abschriften rc. rc. Eine große Strenge in Hin-sicht der Staatsverbrechen führte der Pabst SixtuSderFünfke ein, welcherseibst beimAntrilteseinerRe-gierung befahl, daß alle Prozesse, die in den letztenzehn Jahren unter seinem Vorgänger abgethan waren,von neuem revidirt werden sollten, wobei er zugleichdie Vergehungen der Kriminalrichter und Advokatenin seinem Staate kennen lernen wollte, gegen welchesich ein Jeder mit seinen Beschwerden über Beste-chung, versagte Justiz rc. melden durfte. Auchverbot er, um jeden Aufruhr in der Wurzel zu er-sticken, das Tragen von Waffen Zeder Art; wer da-her mit einer Waffe ertappt wurde, ward einem be-sonders von ihm errichteten JnquisttionSkribunaleüberliefert und nach Beschaffenheit der Umständegleich hingerichtet, wenn nämlich der Eingezogene sichwegen der getragenen Waffen nicht gehörig legitimirenkonnte. Auch wurden alle Aufrührer und Störer deSStaates unter seiner Regierung eifrig verfolgt, unddie Ertappten schnell hingerichtet. In Kurzem warensie verschwunden, so auch alle Banditen, welche in demKirchenstaate viele Geschäfte machten; sie flüchtetengrößtentheils in die Grenzstaaten. Wenn nun dieNachbarfürsten darüber Klage führten, baß durch diesePäbstiiche Anordnung ihre Länder von dergleichenMenschen überschwemmt würden, so antwortete ihnenSixtuS: „Sobald die Herren nur ihre Länder über-geben wollen, so will ich sie schnell genug Herausschaf-