316 Staatsverbrechen.
lassen oder sich in die Gefängnisse einzustellen, imdann mit einem Male am Krönungstage ihrer Sacheabsolvirt zu seyn. Die Gefängnisse waren daher ge-füllt von Verbrechern aller Art; aber S ixt us machndieses Mal eine gewaltige Ausnahme von der Regelan seinem KrönungSkage ; denn er befahl demGouver-neur, der ihn um seine Willensmeinung über die ge-wöhnliche FreiheitSertheilung befragte: kein Einzig«soll losgelassen, vielmehr sollen sie alle weit schärferverwahrt und ihnen der strengste Prozeß gemacht wer-den. Selbst an seinem Krönungstage verlangte er, daßvier der größten Verbrecher hingerichtet werden sollten,um dadurch zu zeigen, daß man nur den Thron bestei-gen müsse, um die Gerechtigkeit handzuhaben, nichtaber um Banditen durch Errheilung der Freiheit znbelohnen; auch werde er von allen Gefängnißaussehernund Richtern über jede Nachsicht und Unachtsamkeitdie strengste Rechenschaft fordern. Da nun dieses sosehr gegen allen Gebrauch war, und auch so unerwar-tet kam, ja manchem freiwillig Erschienenen und Be-günstigten an das Leben ging, so zweifelte man, ob manrecht gehört habe oder nicht. Es kamen daher Für-bitten, Vorstellungen, Empfehlungen; selbst Einige dervornehmsten Kardinäle verwandten sich eifrig für die-jenigen, die sie begünstiget sehen wollten; daher sagtensie: es sey ein Beispiel der Güte und nicht der uner-hörten Strenge, und der heilige Vater sey es sich selbstund der Würde des Römischen Stuhls schuldig; alleinAlles fruchtlos. „Ich weiß, sagte Sixtus, was ichmeiner Würde und was ich der Gerechtigkeit schuldigbin, und verlange nicht gehofmeistert zu werden." DieKrönung ging daher mit der größten Feierlichkeit denIsten Mai 1585 vor sich, und die befohlenen Hinrich-tungen auch. Unter ihm durfte kein Verbrecher derGerechtigkeit entschlüpfen, welches mancher erfuhr,dessen .Vergehung bisher unentdeckt und ungeahndet