576 Staatsverbrechen.
auch nur an der Außenseite stehen bleibe, ungeachtetman daselbst von dem Innern gar nichts sehen könn».Wenn man nun in diesen Eingang hineinging, kamkam man bei einer Wachstube an einem 120 Fußbreiten Graben vorbei, der, innerhalb der erwähntenhohen Ringmauer, das Gebäude der acht Thürmeringsherum umgab, aber selten Wasser hatte, nachlangem Regenivetter ausgenommen, oder wenn dieSeine sehr hoch war. Ueber den Graben führte eineZugbrücke auf einen Vorhof, wo man auf der rechtenSeite das geräumige Wohnhaus des Gouverneureoder Kommandanten der Bastille, links einen schma-len, gemauerten, mit zwei Wachhäusern versehenenDamm fand, der quer durch den großen Graben gei-gen war, und auf welchem man über zwei Zugbrückenund durch fünf Thore, deren jedes mit Schildwachen,mit großen eisernen Stäben, Schlössern und Riegelnversehen war, auf den ersten innern Hof gelangte.Dieser Hof war 120 Fuß lang und 80 Fuß breit,hatte in der Mitte einen Springbrunnen rechts undlinks, auf jeder Seite drei von den oben angeführtenocht Gefangenthürmen, und, dem Eingänge gegenüber,ein Quergebäude, durch welches man auf den zweiteninnern Hof kam, der weit kleiner als der erste war,indem er auf jeder Seite nur einen, nämlich den ße,benten und achten Gefangenthurm hatte. Alle achtThürme waren durch eineMauer mit einander verbun-den, die in gleicher Höhe mit den Thürmen von Qua>derstein aufgeführt, und 10 Fuß dick war, so daß manoben ringsumher bequem spazieren gehen konnte.Hier standen nun dreizehn Stück Kanonen, die beifeierlichen Gelegenheiten abgefeuert wurden. Vonden acht Gefangenthürmen hatte jeder Thurm seinenNamen, welche von der Lage, von dem Gebrauche,zu welchem sie dienten, und auch von den ersten Ge>sangenen herrührten, die darein eingesperrt worden.