Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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388 Staatsverbrechen.

die, der Reihe nach, von den unterirdischen Kerkern biszur PechmüHe hinauf, schon oben angeführt worden.Außer dem schon oben bei der Beschreibung der Ge-fängnisse angezeigten HauSrathe, erhielt jeder Gefan-gene noch folgende Artikel: ein Bund Schwefelhölzer,einen Feuerstahl, einige Feuersteine und Zündschwamm;täglich ein Licht, alle Woche einenBesen, vier weiße Ser-vietten, ein Handtuch, und alle vierzehn Tage zweiBettrlaken, und des Sonnabends ward seine schwarze Leib.Wäsche abgeholt und ihm dagegen reine gebracht. ImWinter bekam Jeder täglich fünf Kloben Holz für denKamin; wer besser gehalten wurde, konnte brennen soviel er wollte. Es war eine Gnadenbezeugung, wennein Gefangener seinen Bedienten bei sich behalte»konnte; allein dieser war dann eben so gut ein Gefan-gener, als sein Herr, mußte neben seinem Herren schla-fen, mit ihm speisen, durfte nicht aus der Bastills wie-der heraus rc. Wem sein eigener Bedienter nicht ge-stattet ward, konnte einen Miethslakeien bekommen,welches alte Invaliden waren, die sich mit ihremneuen Herren einsperren ließen, ihm Handreichungund Gesellschaft leisteten , und dafür täglich, ohne dieKost, 20 Sous (6 Gr.) erhielten. Wer so viel nichtdaran wenden konnte, mußte sich selbst bedienen, d.h.,sein Kaminfeuer selbst anmachen, das Zimmer ausfe-gen, und sich übrigens mit der täglichen Handreichungder Thürschließer begnügen, die ihm Essen und Was-sN zutrugen. Für die Wohnung wurde nichts bezahlt.Für seinen Bart, sorgte der HauSwundarzt, welcherihm denselben zweimal in der Woche abnahm. Dieserund der Schließer, welcher Aufseher und General-In-tendant, wie sich Linguet ausdrückt, über Alles war,was in den Thürmen vorging, harten ein wachsamesAuge darauf, daß der Gefangene sich nicht mit derHand dem Futteral nähme, welches die furchtbaren