L9V Staatsverbrechen-
der dieser Kostgänger drei Zimmer zu seinem Gebrauche.Die zweite Klasse bezahlte täglich 30Livres (9 Rthlr.);die dritte 20 Livres (5 Rthlr.); die vierte 10 Livres(3 Rthlr.); die fünfte 5 LivreS (1^ Rthlr.); diesechste 3 Livres (20 Gr.); die siebente 50 Sous(1 Guld.). Dieses letztere Kostgeld mußte auch für«,nen eigenen oder Miethslakeien bezahlt werden. Z»I-x Rthlr. war der Tisch jeden Tag folgendermaaßenbestellt. An Fleischtagen, von Sonntag bis Don-nerstag, desMittagöjedeSmal eine ziemliche »«kräftigeSuppe, Hinterdrein ein Stück unschmackhafteö Rind-oder Kuhfleisch, und dann zum dritten Gerichte, Sonn-tags vier kleine Pasteten; Montags ein Teller grüneBohnen oder anderes Gemüse; Dienstags abwech-selnd, manchmal eine Bratwurst, oder ein gebacken»Schweinsfuß, oder frische Schweinekarbonnade; Mitt-wochs eine kleine Torte, die aber gemeiniglich nichtrecht gar oder aber zu Kohle gebrannt war; Don-nerstags ein Paar Hammelrippen. An den beidenFasttagen, Freitags und Sonnabends, ein halberKarpfen, einmal gebacken, das andere Mal gedämpft,auch wohl frischen Seefisch, der aber die mehrsteZeit schon etwas angegangen war, oder Stockfisch mitzerlassener Butter und Senf, oder ein Zugemüse mitetwas Gebackenem, oder eine Mehlspeise. DesAbendSgab es an Fleischtagen: ein Schnittchen Gebratenesvon einer Kuh, von einem Kalbe oder einem Hammel,Mit einem Tellerchen Wurzelwerk, auch wohl Salat,der aber immer mit ächtem Lampenöle angerichtet oderangemacht war; an Fasttagen ein EiergebackneS mit et-was Spinat aus Wasser oder mit Milch gekocht.Hierzu täglich eine Boukeille schalen Wein und einPfund Weißbrod. Die vorgenannten Gerichte wurdennun alle Woche vom Sonntage bis zum Sonnabendeaufgetragen,sodaß mandaS ganzeJahr hindurch imVor-aus wußte, was man zu essen bekam. Der Unterschied