Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Staatsverbrechen. 391

zwischen der Klasse von Thalern täglich und 3Thalern bestand darin: daß die Letzteren noch Mittagseine vierte Schüssel, nämlich Braten hakten, als einhalbes Hühnchen, welches an den Pips gestorben, einepockige Taube, oder ein Stück von einem Kaninchen,daß nach den Kohlstrünken schmeckte, womit es gefüt-tert worden, oder ein Paar abgehungerte Vögel, unddann zum Nachtische, je nachdem es die Jahreszeiterlaubte, ein Paar Kirschen, Johannisbeeren, Pflau-men, Aepfel, ein kleines Bisquitchen, oder ein PaarRosinen und Mandeln. Dreimal des Jahres, nämlicham drei Königs-, am St. Ludwigs- und am Martins-tage, bekam auch die 14Thaler Klasse Mittags Braten,und zwar ein halbes Hühnchen oder eine halbe Taube vonder vorher angeführten Qualität. Des Mittags wardschon um eilf. des Abends um 6 Uhr gespeisek. DasEssen soll schlecht zubereitet gewesen seyn, so daß manin der Stadt für 4 Gr. überall besser bedient wordenwäre. Der Kommandant oder Gouverneur des Gefäng-nisses ließ die Küche durch seinen Haushofmeister verse-hen, und es gab weiter keinen Oberaufseher darüber; erwar auch auf das, was er dabei gewinnen konnte, an-gewiesen, dieserhalb mußten sich auch die Gefangenendarin finden; beschwerten sie sich, so ward es zwar aufeinige Tage besser; allein es war doch ohne Bestand,und man ließ es ihnen wieder cmf eine andere Anentgelten. Nach Linguet hatte das Ministerium- in der Bastille fünfzehn Stellen festgesetzt, die täglich,sie mochten nun besetzt seyn oder niicht, mit zehn Fran-zösischen Livres oder ungefähr fünfGulden bezahltwur-den, welches dem Gouverneur jährlich ein Einkommenvon 2500, Louisd'or einbrachte. Dieses war nochnicht Alles, denn wenn ihm dur ch eine I^ttrs cksklrrvktzl ein neuer Hausgenosse zugeführt wurde, solegte man, der ursprünglichen Skifiung nach, für jedenKopf eine dem Stande der Person angemessene Summe