! Staatsverbrechen. 593
auf diesem zurückblieb, gehörte dem Schließer. DerOber-Wundarzt oder Scabschirurguö, welcher in derBastille wohnte, hakte zu seinen Sporteln den Ver-kauf von Kaffee, Thee, Chokolade Zucker, Confitürenund den nöthigen Arzneymitteln. Der Oberstab bestand! in der Bastille aus vier Offizieren, und der Unterstabaus vier Schließern ; und in der Küche waren vieri Küchenburschen. Diese zwölf Personen hatten dieFreiheit in Paris umherzugehen, ja sie hatten auchihre Häuser und Familien in der Stadt, und konntenauch ihre Freunde und Bekannten besuchen, jedochdurften sie nichts von dem, was in der Bastille vor-ging, und was für Personen sich darin befanden, mit-theilen. Wenn z. B. ein Offizier der Bastille aucheinen Menschen täglich sah, und wirklich eine ArtFreundschaft für ihn zu fühlen schien, so behaupteteer dennoch, wenn nach ihm gefragt wurde, daß er ihnnie gesehen und gekannt habe. Als sich die Freundeeines Gefangenen in der Bastille bei dem Minister,der das Departement derselben hakte, die Erlaubnißausbaten, ihn besuchen zu dürfen, so erhielten sie dieAntwort: daß er gar nicht wüßte, daß ein solches be-zeichnetes Individuum in der Bastille sey. So schworoft der Gouverneur auf seine Kavalierparole und Ehre,daß derjenige, den man in der Bastille suche, nichtdarin sey, wenn er gleich darin war. Da die Gefan-genen in der Bastille kein schneidendes Werkzeug, über-haupt kein Instrument von Stahl in die Hände beka-men, so erstreckte sich dieses auch auf die Instrumentein einem Reißzeuge. So ließ sich der schon oben er-wähnte Linguet ein Reißzeug machen, nachdem ihmnämlich solches von den Gefangnißvorgesehen erlaubtworden, und als man ihm das Reißzeug brachte, sofehlte der Zirkel, und als er sich darüber äußerte, daßdarin ja das wichtigste Instrument, der Zirkel, fehle,so erhielt er zur Antwort, daß es in der Bastille nicht<vec. rechn. Enc. Th. 6I.XV. P p