394 Staatsverbrechen.
erlaubt sey, Waffen zu führen. Er mußte also vonNeuem mehrere Vorstellungen -ieserhalb einreichen,und so erhielt er denn wieder nach Verlauf von mehre,ren Monaten einen Zirkel, aber nicht von Stahl, so»,dern von Elfenbein; überhaupt war Alles in dem Reiß-zeuge von Elfenbein, stakt von Stahl. — Wenn inder Bastille Gericht gehalten wurde, welches jedochnicht mit allen Gefangenen geschah, so wurden dieVerhöre in dem schon oben erwähnten Quergebäude,dem sogenannten Audienzzimmer, vor dem Polizey.Präsidenten von Paris, als erstem Vorgesehen derVa-stille, und den Beisitzern, einem Staatsrathe und zweiJustizräthen, gehalten. Bei bedeutenden Personenwar das Erste manchmal gleich am zweiten Tage derVerhaftnehmung, oft auch erst nach Verlauf vonmeh-reren Wochen, oft auch gar nicht. Dem Beklagte»ward kein Advokat zugelasien, sondern ihm unter allen irednerischen Künsten und Drohungen, die man an-wendete, irgend jein Geständmiß zu entlocken gesucht.So wie hierbei die Richter verfuhren, eben so gingenauch alle Unterbediente in der Bastille zu Werke;auch sie legten dem Gefangenen Schlingen, um ihnauszuhorchen, und seine Gesinnung gegen die Regie-rung zu erfahren, und Alles, was sie hierin auskund-schafteten, ward dann, vom Miechslakeien und Thür-schließer an, bis zu den höheren Bedienten hinauf, demRichter getreulich wieder erzählt. In dieser Hinsichtkonnten sich die Gefangenen nicht genug in Acht neh-men. Die Direktion bestand, wie schon oben ange.führt worden, aus vier Ober-Offizieren, dem Gouver-neur, dem Untergouverneur, einem Major, und einemAdjutanten. Der Major war die erste Instanz, anund durch ihn mußte Alles gehen, was die Gefange-nen sich ausbitken wollten. Er mußte um Alles wis-sen, Alles befragt werden, und zu Allem seine Einwil-ligung geben, ja sogar, daß der Gefangene sich dürfe