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Staatsverbrechen.
Ler eingesperrt worden, sondern mehr deshalb, weilsie gewissen Privatabsichten entgegen gewesen, oderwenn sie durch ihre Familie und andere Personen von,Range dem Polizey-Präsidenten und dem Kommarida».ten der Bastille besonders empfohlen wurden, hatten ^mancherley Begünstigungen, wovn die gewöhnlichsten ^darin bestanden: daß der Gefangene täglich eine lStunde frische Luft schöpfen konnte, und auch dieses !hatte noch seine Grade, die von dem Wohlwollen des ^Kommandanten abhingen. Der geringste Grad warin dem Gefängnißhofe eine Stunde herum gehen zukönnen; dann folgte die Promenade in dem Garten,der hinter der Bastille in einer hervorragenden Basteyangelegt worden; bann oben auf den Thürmen undderMauer herum, welches der lehte und auch höchsteGrad war. In den beiden letzten Fällen, nämlich imGarten und auf den Zinnen der Bastille, ward demGefangenen allemal ein Unteroffizier von der Wachemitgegeben, im Hofe geschah dieses aber nicht, weilda der Gefangene von allen Seiten Aufsicht halle.Ein besonderer Vorzug war es aber, wenn der Ge-fangene täglich zwei Stunden, eine Vor- und dieandere Nachmittag, an einem der angeführten Ortespazieren gehen konnte, oder sich bei schlechtem Wettereine Stunde läng in dem Saale aufhalten durfte, wodie Offiziere der Bastille gemeinschaftlich zusammen-kamen. Gefangene, die sich einander kannten oderum einerley Ursache willen in der Bastille saßen,konnten auch wohl gemeinschaftlich spazieren gehen,auch mit einander speisen, wenn nämlich ihre Verhöreabgethan waren, und sie nichts niehr zu bekennen hat-ten; allein dieses war doch sehr selten der Fall. Manverwandte eine große Sorgfalt darauf, daß diejenigenLeute, die zur Besorgung Ler Geschäfte zwischen derStadt und der Bastille angestellt waren, und bald in-nerhalb, bald außerhalb dieser Letzteren zu thun hat«