Staatsverbrechen. 397
ten, keinen von den Gefangenen zu sehen bekamen,aus Furcht, daß sie ihn erkennen, Bestellungen vonihm nach der Stadt befördern, oder doch wenigstensausplaudern könnten, daß er in der Bastille sey, undwie es ihm dem Anscheine nach darin ergehe. Um nundieses zu verhüten, so ward, sobald eine solche Personüber den Hof weggehen mußte, mit einer Glocke einZeichen gegeben, auf welches der Gefangene, der etwain demselben Augenblicke im Hofe spazieren ging, so-gleich in eine Art von Nothstall, wie sich ein Schrift-steller ausdrückt, deren mehrere auf dem Hofe vorhan-den waren, flüchten mußte, (Linguet nennt es einKabinett) und nicht eher wieder heraus durfte, als bisdie Person sich vom Hofe entfernt hatte. Dasselbemußte auch geschehen, wenn Madame, die Gemahlindes Gouverneurs, in das Bad ging, wo sie auch die-sen Hof passiren mußte, und da auch die Bedienten dasWasser dazu über den Hof tragen mußten, auch dieKammerjungfer die Hemden, Handtücher und Pan-toffeln der Madame, so ward der Gefangene, der geradezu der Zeit seine Stunde zum Promeniren hatte, oftgenölhiget den Sprung ins Kabinett zu machen. NachLinguet geschah dies Zeichen nicht mit einer Glocke,sondern durch das Zurufen der Schildwache: insKabinett! (ckems 1o Osvüiel! oder auch bloßLulrtz«!) und so geschah es auch bei dem Rückzügeaus dem Bade; und wenn die Schildwache dieses Sig-nal zur Flucht zu geben unterließ, so ward sie auf achtTage eingekerkert. Wenn gleich die Namen der Ge-fangenen den Offizieren der Bastille bekannt waren,so durften sie doch die Unterbedienten nicht wissen, da-her wurde jeder Gefangene in der Bastille nur nachder Nummer des Zimmers genannt, in welchem er saß.Die Gefangennamen lauteten also: Nummer einsvom Eckthurme, N u m m e r dreivomBrun-nenthurmerc.ro. Die Vorsicht, damit der Gefan«