Staatsverbrechen.
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festgemachten Thür verwahrt, die ein ungeheueresSchloß und zwei große Riegel hatte. Sobald nundie fünf Gefangenen, jeder in sein Schilderhaus ein-gesperrt worden, ward dennoch aus Vorsicht unten anden Eingang der Kapelle eine Schildwache mit auf-gestecktem Bajonette hingestellt; allein gleich nach derMesse, noch ehe die Gefangenen wieder in ihre Kerkerzurückgeführt wurden, wieder entlassen, damit sie keinenansichtig werden und erkennen sollten. — Was nundie Annehmlichkeiten betraf, die der Gefangene durchdie Länge seines Aufenthalts, durch Gunst, oder durchEmpfehlung erhalten konnte, so bestanden sie darin,daß der Gefangene seine Uhr, Messer, Scheere, Bar-biermesser und andere Kleinigkeiten wieder zurücker-hielt, und sich derselben bedienen, dann Zeitungen undJournale lesen, und in die Bibliothek gehen konnte,die ein Fremder, der zu Anfange des verwichenen Jahr-hunderts in der Bastille gestorben war, und dem sie,da er auf Lebenszeit eingekerkert saß, zu seinem Ge-brauche bewilliget worden, den Gefangenen zu gleichemBehufe vermacht hatte. Daß man ferner Feder undDinte zum freien Gebrauche bekommen, an feine Ver-wandten schreiben, Antwort von ihnen erhalten, undBesuche von ihnen annehmen durfte. Dieses Letzterewar jedoch keine so große Wohlthat, als es schien; dennder Gefangene durfte einen solchen Besuch nicht inseinem Zimmer, sondern nur in dem Audienzsaale an-nehmen, und dann durfte das Gespräch sich nur umgleichgültige Dinge drehen: denn von der Ursacheseines Verhaftes, oder wie eS ihm im Gefängnisse er«ging, durfte er nichts laut werden lassen; und damit die-ses sicher beobachtet wurde, fand folgendes Zeremonieldabei Statt. Der Gefangene saß an einer Seite desZimmers und der Besuchende ihm gegenüber an derandern,; und in der Mitte, zwischen beiden, ein