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Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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60 v Staatsverbrechen.

Aufseher, der jedes Wort hören und jede Miene sehenkonnte. Dergleichen Besuche waren daher nur eine !Ueberzeugung des Besuchers, daß sein Anverwandter, jFreund rc. noch lebe. — Wenn ein Gefangener inder Bastille krank wurde, so besuchte ihn zuerst derStabschirurgus, da er in der Bastille wohnte under auch die Gefangenen durch seine Untergebenen bar-bieren ließ, wie auch schon oben angeführt worden.War es nun nöthig, daß er auch noch einen Arzt zurHülfe bei dem Kranken gebrauchte, so wurde derKranke aus dem Thurme weg und nach einem über derKüche gelegenen Zimmer gebracht, wo er dann mehrBequemlichkeit genoß; auch erblickte der Arzt beiseinem Besuche nicht das Innere des Kerkers. DieserArzt wurde von dem Könige besonders für die Bastillebesoldet, und wohnte in den Tuillerien, und schon die-serhalb, da er dem Monarchen so nahe war, konnte erleicht etwas von dem Zustande der Gefangenen in denKerkern dem Könige hinterbringen, und daher wi5deder Kranke, der eines Arztes bedurfte, jedesmal ausdem Gefängnißzimmer in ein anderes, in dem Wohn«Hause der Osfizianten gelegenes, Zimmer gebracht.Man hatte nicht gern, daß ein Gefangener in derBa-ffille starb, wenigstens nicht, wenn es ein im Publikumsehr bekannter Mann war, indem man dadurch denVerdacht heimlicher Hinrichtungen in der Bastille ver-meiden wollte, weil es schon im Publikum umher lief,daß Vergiftungen in der Bastille vorgefallen seyen; jaeö gab eine Zeit, wo diese Aeußerungen so laut geschehenseyn mußten, daß dieRegierung für nöthig fand, indecKüche bei den Töpfen und den Backöfen immer eineSchildwache zu halten, die Auftrag hatte, eine genaueRechenschaft über diejenigen, die dabei kamen, abzule-gen. Diese Behutsamkeit oder Bedachtsamkeit derRegierung auf diesen Zweig der Bastille wurde aberspäterhin wieder abgeschafft. Wenn daher ein Gefan-