Staatsverbrechen. 603
Thürschließer, Aufwärter und andere Unterbediente,die Alters« und Krankheitshalber zum Dienste unver-mögend geworden,hatten lebenölänglicheGnadengehalte.WaS nun den Dienst des Militairs in der Bastilleanbetraf, so standen, außer den HülfSposten währendder Mahlzeit und des Gottesdienstes, den Tag überan den fünf Eingängen innerhalb, desgleichen an demäußeren Eingänge nach der Straße hin, überall eineSchildwache; und dann liefinnerhalb der äußeren Ring-mauer, längst an derselben, eine hölzerne Gallerte um-her, auf welcher Tag und Nacht Schildwachen stan-den, die beständig Acht geben mußten, ob sie an derAussenseite der Thürme keine Anstalten oder Signalebemerkten, durch welche sich die darin sitzenden Gefan»genen in Freiheit zu setzen versuchten. In der Nachtwurden die Schildwachen auf dieser hölzernen Gallerteverdoppelt, und sowohl bei Nacht, als bei Tage muß-ten die Schildwachen am innersten EingangSkhorestündlich mit einer Glocke ein Zeichen geben, zum Be-weis, daß sie munter waren; und auf der Gallerte wardzur Nachtzeit ein ähnliches Zeichen alle Viertelstundengegeben; auch ging daselbst alle Viertelstunden einePatrouille herum, und rief die Schildwache an, unddiese mußte jedesmal ein kupfernes Zeichen in eineverschlossene Büchse stecken, die am Morgen geöffnetund nachgesehen ward, ob und von welchem Postenetwa ein Zeichen fehlte. Die unmittelbare Bewachungder Gefangenen geschah von den Thürschließern, derenes, wie schon oben bemerkt worden, viere gab, für zweiThürme Einer. Jedes Gefangenzimmer war mit zweiThüren, (Einige geben drei an), eine nach derandern, versehen, und vor jeder Thür war ein Schloßund zwei Riegel mit Vorlegeschlössern. Dieses betrugaus die fünf Kerker eines jeden Thurmes dreißigSchlüssel, wozu noch die aus den zwei unterstenEingangsthüren in den Thurm gehörigen sechs Schlüs«