Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Staatsverbrechen. 603

hingehen können, wenn nicht die armen Gefangenendiesen Handel hatten theuer bezahlen müssen.— Manführte auch in der Bastille über die Gefangenen eineArt von geheimen Journale, in welches die Ursachenund Umstände ihrer Verhaftung, nebst Auszügen ausden Verhören, die mit ihnen angestellt worden sind;dann Anmerkungen und Anekdoten eingetragen wurden.Dieses Journal, welches die sichersten und geheimstenDenkwürdigkeiten der Bastille enthielt, wurde vondem Majore geführt und lag unter einem dreifachenSchlosse. Dieses Journal muß beim Beginnen derRevolution, kurz vor der Zerstörung der Bastille, vonden Beamten derselben in Sicherheit gebracht, odervernichtet, oder bei der Zerstörung selbst von dem wü-thenden Haufen unbeachtet zerrissen worden seyn; denndasselbe ist nicht im Drucke erschienen; da doch Allesvon den Revolutionsmännern mit Begierde aufgegrif-fen und veröffentlicht worden ist, was an irgend eineHandlung der Despotie erinnern, und dadurch das Volkvon Neuem zu Gewalthätigkeiten anreizen konnte.Dann diente die Bastille auch zur Aufbewahrung derverbotenen Bücher, welche die Regierung hatte weg-nehmen lassen, und die darin in großen gewölbtenZimmern lagen. — Wenn nun Jemand aus diesemGefängnisse wieder in Freiheit gesetzt wurde, so er-hielt er alle seine mitgebrachten und in einem Jour-nale verzeichneten Habseligkeiten, nach dem beim Ein-tritte darin aufgenommenenJnventarium, wieder zurück,deren Empfang er schriftlich bescheinigen mußte; dannmußte er einen Eid folgendes Inhalts unterschreiben:„Daß er zu seiner Gefangennehmung durch ein Ver-gehen, durch Verblendung oder gröblichen Irrthumvon seiner Seite Veranlassung gegeben; daß er demKönige unveränderlich treu, hold und zugethan, auchdankbar und erkenntlich dafür sey, daß Se. Majestätihn nicht einer außerordentlichen Kommissionen von