Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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610 Staatsverbrechen.

Winker zum öfter« die Ventilatoren, die auch denganzen Sommer hindurch Tag und Nacht aufgelassenwerden könnten, damit immer frische Luft in das Zini,mer dringen könne, und allemal, wenn der Schließerdie Kerker öffnete, müßte zugleich das Fenster geöffaeiwerden, damit ein frischer Luftstrom durchdringen, Wdie Luft im Kerken erneuern oder reinigen könne,welches wesentlich nothwendig zur Erhaltung der Ge-fangenen wäre, und dieses müßte der Reihe nach durchalle Kerker des Morgens, Mittags und des Abendsgeschehen, wenn dem Gefangenen Getränke, Speis»und andere Gegenstände gereicht würden; denn dasaufgedunsene bleiche Ansehen der Gefangenen ruhngrößtentheils nur von dem Mangel an dieser frisch»Lebensnahrung her, von der oft verpesteten Kerkerlufr,besonders wenn die Gefängnißzimmec sehr niedrig indem ersten Stockwerke oder dem Paterre, halb in derErde, lägen, wodurch die Feuchtigkeiten in die Zimmerschlügen, und die Wände immer mit einer gewisse»krystallartigen Feuchtigkeit überzögen, besonders mFrühjahre und Herbste, auch im Winter, wenn ge-heizt werde, welches durch das Ausdünsten der Mauernund durch die Körperausdünstung herrühre, die hinnicht abgeführt werden könnten. „So sehr auch ei»Gefangener sich straffällig gemacht hat, sagt ein Schrif-sieller, so muß doch so viel nur möglich für die Erhal-tung seiner Gesundheit und seines Lebens gesorgt wer-den, und die Obrigkeit, die dieses auch nach Beliebe»zerstören zu können glaubt, maaßt sich dadurch einRecht an, das ihr durchaus nicht zukommt, ja sie zerstörtihr eigenes Rechtöverfahren und seht die WMühr andessen Stelle. Ist es bloße Nachlässigkeit, oder Gest,um bei der Verwaltung zu gewinnen, oder um einigeMühe oder Kosten zu ersparen, oder geschieht eS weh!

gar nur um das Auge an den langsamen Qualen der Un-glücklichen zu weiden, oder aus ähnlichen Ursachen, so>!<