Staatsverbrechen. 611
es Barbarey und Tyranney, und dieser möchten wohlöfters diejenigen angeklagt werden können, die die Ge-fängnisse in Höllenschlünde und Marterkammern ver-wandeln. Diese Tyranney ist um so grausamer, dasie auch diejenigen trifft, die in Staatsgefängnisse nurauf einige Jahre, auch auf kürzere Zeit, zur Strafe ein,gesperrt worden, weil ihr Verbrechen mehr Leichtsinn,als Bosheit verrieth, und die dann, indem ihnen hierauf immer die Gesundheit geraubt wurde, ihren Fehl-tritt Zeitlebens betrauern müssen, und sind sie zugleichaußer Stande gesetzt worden, sich, wenn sie kein Ver-mögen besitzen, durch ihrer Hände Arbeit zu ernähren,als sieche Menschen dem Staate zur Last fallen; undwie leicht wird die Gesundheit nicht gestört, wenn manden Eingesperrten die reine gesunde Luft raubt, wo-durch Brustbeschwerden, Fieber und dergleichen Krank-heiten erzeugt werden, und ihnen dazu schlechte, fastungenießbare Nahrungsmittel oder Speisen und Ge-tränke reicht." — Es ist daher auch nöthig, daß inallen Gefängnissen, nicht allein in Staatsgefängnis-sen, keine Fässer mit Urin in der Nähe der Kerkerstehen bleiben, so auch Nachtstühle, ohne nicht einmalin der Woche ausgeleert zu werden, weil sich der Ge-ruch dieser Auswürfe oder Exkremente in das Holz-werk des Gebäudes zieht, sich auch wohl an die oftfeuchten Kerkerwände anhängt, und dadurch Hustenund Brustbeschwerden verursacht, wie dieses mehrereGefangene empfunden haben. Am besten ist es, wennin Gefängnißgebäuden auf den Korridoren zwischenden Kerkern mehrere besondere Verschlüge zu geheimenGemächern angebracht werden, die einen guten Luft-zug haben müssen, und wo dieExcremente gleich durchbleierne Röhren in eine Grube hinabgeleitet werden,die alle Morgen von den Gefängnißwärkern mit einPaar Eimern Wasser ausgespült werden, so daß keinUnrath sich darin festsetzen, und üble Ausdünstungen
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