Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Staatsverbrechen. 61 L

Das Verpachten der ganzen Oekonomie, wie es hinund wieder vorgeschlagen worden, weil der Staat da-bei gewinne, indem sie den Meistbietenden überlassenwerde, ist eben so wenig zu empfehlen, als wenn dieLieferung der Speisen dem Mindesibietenden überlassenwird, weil bei beiden der Gefangene leidet. Denn beider Verpachtung der Oekonomie pflegen gemeiniglichnur die mittleren Preise der Lebensmittel als Maaßstabin Anschlag gebracht, auf höhere Preise und andereAusfalle aber gar nicht gerechnet zu werden; dahermuß sich dann der Pächter, wenn die Preise der Lebens-Mittel steigen oder sonst nicht unbeträchtliche Ausfällekommen, dadurch schadlos zu halten suchen, daß er esden Gefangenen abzieht, und dieses wohl schon zu derZeit thut, wo er die Pacht erst übernommen hat, unddie Produkte noch wohlfeil sind; er kauft dann dasschlechteste Getreide auf, angegangenes Fleisch, todteFische oder doch sehr abgemattete, die er in Quantitä-ten um ein Bedeutendes billiger erhält, welkes Garten-gemüse, angefaultes Obst, schlechte Butter, razigeöOel, kurz, schlechte Nahrungsmittel, wie es auch inder Bastille geschehen ist, um jeden Ausfall decken zukönnen. Dasselbe geschieht auch bei der Lieferung derSpeisen durch den Mindestfordernden, denn auch die-ser übernimmc nur die Lieferung, um ansehnlich dabeizu gewinnen; da er nun dieses bei den wohlfeil gestell-ten Preisen nicht auf dem geraden Wege kann, so mußer gleichfalls schlechte Nahrungsmittel wohlfeil einkau-fen und sie den Gefangenen durch allerhand reizendeMittel der Kochkunst schmackhaft zn machen suchen;allein immer zum Nachtheile der Gesundheit der Ge-fangenen, wenigstens wird dieses immer da geschehen,wo bestimmte Speift-Tariffe festgesetzt worden, nachwelchen der Anschlag gemacht wird, und dieses findetimmer bei denjenigen Staatsgefangenen Staat, fürdie der Staat bezahlt, bei den übrigen, die sich selbst