622 Staatsverbrechen.
gleichfalls einen Gefangnißwarter haben, welcher ii-Reinigung der Kerker besorgt, sie ausfegt, lüftet, t«Nachtsiühle auskragt, oder wo die Einrichtung geW>fen worden, daß besondere Gemacher zucAusleerung,Moben angeführt worden,eingerichtet sind solche reiniget!!,,wobei der Schließer jedesmal zugegen seyn muß. Da!Scheuern der Kerker, so wie die Reinigung der Fenster und Thüren, besorgen entweder die Frauen derSchließer oder die Mägde von dem Verwalter dnOekonomie, wie dieses eingerichtet worden. Dich!geschieht bei jedem Kerker wöchentlich oder alle vier-zehn Tage, auch wohl nur alle Monate einmal, je nach Ider Beschaffenheit des Kerkers, und jedesmal wenn lder Gefangene seine Erholungssiunde auf dem Haseoder im Garten hat, die dann auf eine halbe Stundelanger ausgedehnt werden kann, damit den Kerker, derzugleich geöffnet wird,dieZugluft durchströmen kann, under austrockne. DerAufwärker hat ferner die Stiefelnzaputzen, Röcke zu reinigen, kurz Alles zu besorgen, wasdie Gefangenen in Hinsicht der trocknen Reinigungangeht. Dieses könnte auch der Schließer oder dessenFrau besorgen; allein aus Vorsicht, damit zwischenden Gefangenen und dem Schließer und dessen Fa-milie kein engeres Verhältniß entstehe, müssen diesesbesondere Aufwärter thun, und die Schließer jedesmalzugegen seyn. Hierdurch wird eines Theils eine gewisseSpannung zwischen beiden erhalten, und andernTheilöbekommt der Schließer dadurch ein gewisses Ansehe»,daß er solche Arbeiten nicht verrichtet; daher müssendie Schließer auch ein gutes Gehalt erhalten, damitsie mit ihrer Familie leben können, und nicht auskleine Bocköbeuteleyen angewiesen sind, wodurch sieihr Ansehen verlieren; wenn sie von bedeutenden Ge-fangenen, welchen sie Handreichungen thun, etwas er-halten, so ist dieses etwas anderes, dieses bleibt ihnenauch als eine Nebeneinnahme erlaubt, weil hierbei ein: