Staatsverbrechen. 629
und den Gehorchenden, denGebildeten, und den Rohen,auf einer Stuft der Strafe vor sich sieht, und die ernach einem Maaßstabe als Verbrecher zu behandelnhat, und dennoch ragt der Herr über den Diener, derBefehlshaber über den Gehorchenden, der Gebildeteüber den Rohen und Erziehungöloftn ihm durch eingewisses Etwas hervor, das ihn unwillkührlich zwingt,hier in der Behandlung eine gewisse Grenzlinie zu zie-hen, ohne dadurch in seinem Amte zu fehlen. Der.gleichen Subjekte nun für dieses Amt zu wählen, sehteinen Kennerblick, überhaupt tiefe Menschenkenntnißvoraus. Ein Schließer soll, nach dem Bilde, welchesein Schriftsteller von ihm entwirft, eine imponirendeäußere Gestalt besitzen, dabei ein gewisses kräftigesBe-nehmen, ohne brutales Wesen, keinen schmutzigen Ei-gennutz haben, der ihn hier leicht verleiten könnte, beiGefangenenvon so verschiedenen Ständen, diesem oderjenem Vorzüge einzuräumen, die sich mit dem Zweckeihrer Einkerkerung nicht vertragen und seinen AmkS-pflichten durchaus entgegen sind. Soll er einen gutenpraktischen unterscheidenden Blick haben, und strengesittlich und dem Trunke nicht ergeben seyn, welchem,besonders ehemals, fast alle Osfizianten in Gefängnis-sen ergeben waren, welches nachtheilige Folgen für denDienst hat, weil hierdurch die größten Unordnungenvorfallen können. Besonders sind diese oben angeführ-ten Eigenschaften bei dem Vorsteher oder Aufseher derSchließerwünfchenswerch, weil er seinen Untergebenenmit eniem guten Beispiele vorangehen soll, und diesesam kräftigsten wirkt, weil der Ort an und für sichschon ein ausgezeichnetes Beispiel ist, wenn gleich Ge,wohnheit auch diese Auszeichnung an ihm verwischt.Daß ein Schließer eine Elemenkar-Schulbildung ha«ben, und also im Lesen, Schreiben und Rechnen nichtunbewandert seyn muß, braucht hier kaum erwähnt zuwerden, weil dieses bei seinem Amte vorkommt; andere