Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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630 Staatsverbrechen.

Kenntnisse sind überflüssig, weil er sich mitdenEe-fangenen nicht unterhalten soll, es müßte denn nochdie Französische Sprache seyn, wenn ein Fremder indas Staatögefangniß gesetzt würde, doch auch dieserwird sich dann Deutsch auszudrücken lernen, wenn ihndie Noth dazu zwingt. Ein Schriftsteller macht auchden Vorschlag, ein Seminarium für die Unttr-Ee-fängnißbeamten anzulegen, worin sie zu diesem Dienstegebildet, und worin ihr moralischer Charakter und ihreGeisteskräfte geprüft werden könnten; allein man Haider Seminarien und Bildungs-Anstalten schon soviele, daß am Ende zu befürchten steht, daß sich nochganzeStaaten darein verwandeln werden, und man sichdloß wird mit dem Erziehen beschäftigen, ohne aufdie Erzogenen und nicht Erzogenen zu sehen, worausden Staaten ein weit größeres Uebel erwachsen könnte,als dasjenige, welchem sie durch diese Erziehung zu al-len Aemtern vorbeugen wollen. In dieses Semina-rium sollen nun ausgediente Krieger, auch Bürger rc.,aufgenommen werden. Sie sollen dann zum öfternMit ihrem Lehrer die Strafanstalten durchwandern,um hier auch praktisch zu lernen, was ihnen in demSeminarium theoretisch beigebracht worden; dabei sol-len ihnen die Mängel gezeigt werden, die bei dieseroder jener Anstalt noch anzutreffen wären, und wie sieam zweckmäßigsten abgeholfen werden könnten, undwie dieses auch "durch ihre Mitwirkung geschehen könne,wenn sie gleich nur einen untergeordneten Posten ein-nehmen, und wohl Vorschläge anzunehmen, aber nichtzu geben bestellt wären. Mit solchen Seminaristensollten dann die Schließer-und Gefängnißwärter-Skel.'len beseht werden. Es frägt sich nun: ob der Gefan-gene, besonders in ScaatSgefängnissen, auch noch dazuverurtheilt sey, daß in seinem Kerker eine Vorlesungüber die Art, wie Gefangene behandelt werden müssen,und welche Mängel sich noch in der Behandlung vor-