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Staatsverbrechen.
der Fall, so wird er an. Vor- oder Nachmittage, wieer es wünscht, in die Kirche geführt. Wer sein Gebetfür sich in seinem Kerker verrichten will, dem bleibtes unbenommen, ein Zwang zum Gottesdienste findetaber bei Staatsgefangenen nicht Statt, wohl bei rohenVerbrechern. In der Bastille wurde nach Linguetdie Religion so wenig geachtet, als die Menschlichkeit;denn die Kapelle, worin der Gottesdienst gehaltenwurde, war der untere Theil eines Taubenschlages,welchen der Unter-Gouverneur für sich hatte einrich.ten lassen; daher bestand sie auch nur aus sieben bisacht Fuß im Quadrate (hier scheint wohl in der An-gäbe ein Fehler zu seyn), worin die schon oben ange-führten Kabinette angebracht waren. Diese Käfige,worein der Gefangene gesperrt wurde, waren zum Er-sticken, weil sie weder Tageslicht, noch Luft hatten, alswenn die Thür offen stand, welches nur beim Hsrcin-und Herausgehen geschah. Der Vorhang, welchervor einer vergitterten Lücke hing, und der während desMeßopfers zurückgezogen ward, wie schon oben ange-führt worden, ließ dem Gefangenen oder hier Einge-sperrten nur so viel Oeffnung, daß er den Messehalten-den Priester wie durch die Röhre eines Perspektiveerblickte. Uebrigens fand im Besuchen der Messenicht Zwang Statt; auch war es nur eine beson-dere Gnade, eine auserlesene Gunst, der Messe beiwoh-nen zu können, die nur einer kleinen Schaar AuSer-wählcen zugestanden ward. Linguet wurde diese GunstauchzuTheil, erwürbe auf daö Chor geführt, um daderselben verborgen beiwohnen zu können; allein erkonnte es nicht lange aushalten, sondern ersuchte, in sei-nen Kerker zurückgeführt zu werden. „Nein, sagt Lin-guet, diese Art an den Kirchengebräuchen Theil zunehmen, dünkte mich so schimpflich und betrübend,daß ich nicht zum zweiten Male der Versuchung un-terlag, den Anblick davon haben zu wollen." — Wie