Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Staatsverbrechen. 638

! es in Ansehung der Beichten rc. in der Bastille be-schaffen war, davon erwähnt kein Schriftsteller etwas,der in der Bastille gesessen hatte. Nach Linguetsoll eö wenige Andächtige gegeben haben, die sich die-ses Hülfsmittels bedient hätten, um ihr Gewissen vonirgend einem Flecken zu ren.iigen; denn der Beichtva-ter gehörte zum Stäbe, war ein HauSoffiziant; daherkonnteman sich leicht vorstellen, wie weit man mit Si-cherheit gegen ihn aufrichtig seyn konnte, wenn mansich etwas Ernstliches vorzuwerfen gehabt hätte; dennsein Amt war bloß ein Fallstrick, der hier dem Beich-tenden gelegt ward, oder ein Gespött; denn nach derWürde seines AmteS und den Kirchengesehen konnteund durfte er hier nicht handeln; denn Alles bezog sichhier nur auf das Gefängniß, die Bastille, auch so der> Gottesdienst und sein Inhalt. — Daß bei derHeizung^ im Winter Oefen in den Gefängnissen besser sind, als^ Kamine, ist längst entschieden, und besonders, da dieGefängnißzimmer oder Kerker in StaatSgefängnissennur klein sind, und sie nur von einem Gefangenen be-wohnt werden. Am besten sind hier Zugöfen, dievon innen geheizt werden können, anzubringen, weilhier der Gefangene selbst noch Holz nachlegen kann,wenn es sehr kalt seyn sollte, jedoch muß der Schlie-ßer jedesmal im Winter zu den bestimmten HeitzungS-stunden nachsehen, ob alles in Ordnung ist, damit keineFeuersgefahr durch einen unvorsichtigen Gebrauch desHolzes innerhalb des Kerkers entstehen kann. Wenndie Heihung von aussen geschieht, welches von einigenSchriftstellern für besser empfohlen worden, weil dannso leicht keine Feuersgefahr oder wohl gar eine Erstik-kung durch eine zu frühe Schließung der RöhrenStaat finden kann; so muß hier die Heihung so ge-schehen, daß sich kein Gefangener über Mangel daranbeklagen kann. Es versteht sich, daß hierbei die Gradeder Kalte berücksichtiget werden müssen, und nicht, wie