Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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636 Staatsverbrechen.

es bei mehreren Gefängnissen geschieht, ein gewissesDeputat an Holz für den Winter festgesetzt worden,nach welchem dann die Kerker geheizt werden, gleichviel, ob ein gelinder, ode r strenger Winter sich einstellt,da man sich hier nur nach der einmal festgesetztenQuantität Holz richtet. Man hat jetzt angerochen,die Gefängnisse im Winter durch Dampfe zu heizen;da dieses aber eine sehr kostspielige Vorrichtung erfor-dern würde, auch selbst die Gefängnisse darnach ge-baut seyn müssen, so könnte eine solche Einrichtung,wenn sie zweckmäßig befunden würde, wohl nur beierst neu zu erbauenden Gefängnissen Statt finden,eben so die Ableitung des UnratheS durch Röhren, diedurch das ganze Gebäude gehen, in eine große Grube.— Der Wirthschaftsvei Walter, welcher über die Bäk-kerey, Brauerey, Brennerey, wenn solche beim Haus-für nützlich befunden werden (s. oben), die Aufsichtführt, wohnt in dem schon oben angeführten Neben-gebäude, welches etwas entfernt von dem Hauptge-bäude liegt, und woran sich der Küchengarten rc.schließt. Hier wohnen auch die Knechte, Mägde,kurz das ganze Personale, welches zur Oekonomie desHauses gehört, das unter dem Wirthschaftö-Verwaltersteht, der über das Ganze die Aufsicht hak, über alle An-käufe und Vorrathe; auch über das Ganze die Rech-nung führt, und diese dann in das Büreau liefert, wosie von dem Journalisten oder Buchhalter revidirtund gebucht wird. — Da das StaatSgefängnißunmittelbar unter dem Ministerium des Innern undder Polizey steht, wenn es nämlich nicht militairischverwaltet wird, wo es sonst unter dem Kriegsministersteht, und als eine Festung betrachtet wird, der abermit dem Minister deö Innern gemeinschaftlich in al-len Angelegenheiten, was die Civil-Verwaltung desHauses und die Civilgefangenen betrifft, zu referirenhat, so werden halbjährig oder jährlich die Berichte