Staatsverbrechen. 637
darüber diesem Ministerium eingeschickt, welches auchbesondere Kommissionen zurJnspicirung des Gefäng.nisseS zu gewissen Zeiten im Jahre abschickt, um sichvon dem Zustande des Ganzen noch besonders zu unter-richten (die oben angeführte Gefängnißkommission).Alle besondere Fälle, die in dem Gefängnisse in Hin-sicht der Gefangenen vorkommen, und die der Prä-sident und die Hauskommission sich nicht zu ent,scheiden berufen fühlen, müssen sogleich dem Ministe-rium angezeigt werden, damit dieses darüber das Nö-thige verfügt. In den Staaten, wo ein Staarskanz-ler oder Premier-Minister ist, da steht das Staatöge-fängniß auch unmittelbar unter demselben. Die Be-richte an den Monarchen über das Staatsgefängnißgehen von dem Ministerium des Innern aus, in demjährlichen Berichte über die Verwaltung seiner Zweige,nur besondere Fälle ausgenommen, wo sogleich berich«cet wird. — In den meisten Staaten Europas werdenjeht die Staatsgefangenen, nachdem ihr Prozeß ent-schieden und sie zur Gesängnißstrafe verurkheilt worden,nach denLandeS-Festungen gebracht, wo sie ihre Straf-zeit abbüßen müssen. Besondere Staatsgefängnisse,wie die Bastille war, und der Tower in London, ander Ostseite der Stadt, nicht weit von der Themse, ist,giebt es nicht. Der Tower in London ist eine ArtCitadelle von hohem Alter, nach der wahrscheinlich dieBastille in Paris erbauet worden ist; denn nach derBeschreibung derselben, diente der Tower ihr auch inder innern Verfassung zum Muster; denn auch dieserhat einen Gouverneur (Governor) oder Ober-Befehls-haber, welche Stelle sehr ansehnlich und einträglichist. Unter ihm steht ein Lieutenant. Governor, oderUnter-Gouverneur, ein Depuly-Lieutenant, ein Ma-jor, und viele Aufseher über die Staatsgefangenen, vondenen der Oberaufseher nicht 6loalsr oder gemeinerKerkermeister genannt wird, sondern Kenlleruenl