Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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642 Staatsverbrecher.

wie z. B. in dem Hofe des Zeughauses von Berlindie Schlüterschen Larven sterbender Krieger, nü>ren vielleicht nicht ohne Wirkung auf den Gesang«in Betrachtung seiner Lage im Kerker; es würde ihn,dann wie Sternen (Porick) gehen, welcher, währendEngland und Frankreich mit einander Krieg führten,nach dem letzter« Lande ohne Paß gereiset war. )Paris erkundigte sich nun der Polizeylicutenank beiseinem Wirthe nach ihm, und dieser prophezeiteSternen, daß er werde nach der Bastille wandernmüssen. Sterne behandelte erst diese Angelegenheitmit dem Gefängnisse sehr leichtsinnig; allein durch ei-nen in einem Vogelbauer befindlichen Staar, den dieEnglandischen Wort: I vguuot Atzt out (ich kannnicht heraus), gelehrt worden waren, wurde er auf m-mal zu ernsthafteren Gedanken über die Lage einesGefangene gestimmt. Und so würde es auch den Ge-fangenen gehen, wenn sie dergleichen Sinnbilder er-blickten, die sie immer an ihre Lage erinnerten, und andie Worte des Staars: Ich kann nicht heraus!

Staasverbrecher, Violstor Nsjtzststis, Fr. Orimi-ntzl ck'tztat, eine Person, welche ein Verbrechen ge-gen den Staat begeht, wie dergleichen Verbreche»in dem vorhergehenden Artikel angeführt worden ji»d.Nach den Verbrechen, die sie begangen haben, werde»sie auch in die in dem vorhergehenden Artikel erwähn«ten Klassen der Staatsverbrechen gebracht. Bei duEinziehung oder Jnhaftnehmung der Staatsverbre-cher, welches entweder durch die Vorladung, Cita-tion, oder durch die Polizey. Beamten geschieht,wird immer eine gewisse Form beobachtet, welchehauptsächlich in mehreren Staaten darin besteht, daßkein Staatsverbrecher anders in Haft genommen wer-den kann, als durch einen VerhaftSbefehl der Regie«rung, und in einem Wagen, in dem er abgeholt wird,welches Letztere entweder in Berücksichtigung des