Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Staatsverbrecher. 643

Standes und der Würde des zu Verhaftenden, oderhauptsächlich geschieht, um das Aufsehen zu vermei-den, welches bei der Abholung eines Staatsverbrechersdurch Polizey.Beamten entstehen würde. Es verstehtsich jedoch, daß auch hier Ausnahmen Staat finden,wie z. B., wenn auf öffentlicher Straße Attentate aufdas Leben des Regenten oder eines Mitgliedes derKöniglichen Familie geschehen, oder wenn ein Ver-schworener eines Komplotts nicht anders ergriffenwerden kann, als auf der Straße, weil er in seinerWohnung nicht anzutreffen ist, und so in andern ähnli-chen Fällen. — Die Vorladung oder Citation ge-schieht nur bei vornehmen Staatsverbrechern, bei de-nen man sicher ist, daß sie nicht entfliehen werden,oder wo man vermuthet, daß sie nicht wijstn, daß dieRegierung von ihrem Vorhaben unterrichtet ist, siewerden dann unter irgend einem Vorwande zu einerConferenz eingeladen, und dann gleich in Haft ge-bracht, oder sie erhalten in ihrem Hause Arrest, indemWachen die Ausgänge ihrer Palläste oder Wohnungenbesehen, und auch vor ihre Zimmer gestellt werden.Die Verhöre geschehen dann in ihrer Wohnung, be-sonders ist dieses bei Ministern und andern vorneh-men Staatsbeamten der Fall, und wenn sie wegen ih-res Prozesses vor Gericht erscheinen müssen, so fahrensie in einem Wagen in Begleitung eines höheren Po«lizey.Beamten und eines Offiziers dahin, und so auchwieder zurück nach ihrer Wohnung. So wurde derKanzler Graf von Bestuchew unter der KaiserinElisabeth von Rußland zu einer geheimen Confe«renz bei der Kaiserin eingeladen, und daselbst arretirk,aber wieder nach seiner Wohnung zurückgeführt, unddaselbst als Gefangener solange gehalten, bis der Pro-zeß entschieden war. Wie schon oben, unter dem vor-hergehenden Artikel, S.418, angeführt worden, hatteder Kanzler Bestuschew im Einverständnisse mit

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