648 Staatsverbrecher.
Vorgesetzter der Bastille, präsidirte, s. oben, S.
Da nun dieVerhastnehmung ganz unerwartet geschah,so hatte auch der zu Verhaftende gar keine Zeit, fürseine Wäsche und Kleidungsstücke gehörig zu sorgen,und kam oftmals, wenn die Angelegenheit der Ver-haftung als sehr dringend anempfohlen wurde, im !leichtesten HauSanzuge nach der Bastille; indessenkonnte er sich Wäsche und Kleidungsstücke nachschickenlassen, er mußte aber dieserhalb schriftlich bei demGou-verneur einkommen, wozu ihm Papier, Feder undDinte sogleich gereicht wurde, und in der Eingabemußte er die Sachen, die er verlangte, genau specificiren.Sobald nün diese Sachen aus seiner Behausung an-langten, so wurden sie Stück für Stück auf der Spe-cifikation vorgestrichen, und dieselbe mit den Sachendem Gefangenen überbracht, der solche sogleich nach-sehen, und dann die Specifikation mit seiner Na-rnenSunterschrift, mit dem Beisätze verfitzen mußte:daß er die specificirten Sachen, so weit sie angestrichenworden, erhalten habe. Wenn der Gefangene Gegen-stände darauf verzeichnet hatte, wie schneidende Instru-mente rc., die er nicht führen durfte, so wurden ßevorher durchgestrichen. Diese Specifikation der Sachenwurde nun in ein besonderes Buch eingetragen, undder Schein in einem Wandschranks aufgehoben. Zudiesem Punkte fand die größte Genauigkeit Stakt,!»,daß kein Gegenstand unaufgezeichnet blieb, und über je-den sich ein Schein, von der Hand des Gefangenen,dem die Sachen gehörten, vorfand. Die Ursache, warumman gerade mit diesen Sachen so pünktlich war, dadoch kein Gefangener, wenn er wieder in Freiheit ge-setzt worden, nach diesem oder jenem fragen würde,wenn er nämlich Sachen, die er mitgebracht, und sieihm, als nicht im Kerker zu führen erlaubt, abgenom-men worden, liegt wohl in der militairischen Verwal-tung der Bastille, wo dieses Alles nach Vorschrift,