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Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Staatsverbrecher. 649

wie der Dienst, pünktlich ausgeführt werden mußte;denn in Hinsicht dieser Genauigkeit und Pünktlich-keit konnte gewiß Niemand in der Bastille klagen,wenn es nur auch in andern Sachen so gewesen wäre.Zur Zeit der Republik wurde mit den Staatsverbre-chern, auf welcher Stufe sie auch standen, wenig Um-stände gemacht, sie wurden von einem Agenten derPolizey in Begleitung der Municipalgardisten aus ih-ren Häusern, oder auch, wo man sie fand, abgeholt,und nach den Stadtgefängnissen, als der Conciergerie,dem Gefängnisse Luxemburg rc. gebracht, und unter demDirektorium wurden auch mehrere Mitglieder der Ver-schwörung DrouetS und Baboeufs nach demGefänznißlhurme oder Tempelschlosse gebracht. Unterdem Konsulate und unter Napoleon, als Kaiservon Frankreich, war die Arretirung der Staatsgefan-genen mehr militairisch, und geschah zwar durch diePolizey, aber mit Beihülfe der Genöd'armen, wie betder Verhaftnehmung von Georges Cadoudal,

Pichegrü und Andern, in deren Verschwörung, 1804,gegen Napoleon, oder vielmehr gegen ihn als Kon-sul Buonaparte; denn nur erst in Folge dieserVerschwörung geschah der Antrag des SenatS andenselben, die consularische Gewalt in eine erblicheHerrschaft zu verwandeln. Diese Verschwörung, wozuauch der Versuch auf das Leben des ersten Konsulsmit der Höllenmaschine gehört, ist nie ganz in ihrenTheilen enthüllt worden, obgleich der oben genannteGeorges als das Haupt der Verschwörung durch dieGuillotine hingerichtet wurde. Unter der Restaura-tion geschah die Einziehung von Staatsverbrecherndurch die Polizey mit Beihülfe der Nationalgarde.Die schon oben, S. 489, namentlich erwähnten vierMinister Karls des Zehnten wurden auf ihrerFlucht verhaftet, welches theils durch Bürger, theilsdurch Gensd armen geschah, und dann nach Paris ge-