Staatsverfassung. 639
vorziehen will, entfernt wird. Der Streit würde sichdemnach dahin entscheiden: daß diejenige Verfassungdie beste ist, welche die Herrschaft des Rechtsgesetzesvor aller Willkühr schuht oder sichert; denn wenn manannimmt, daß auch bei einer strengen despotischen Ver-fassung, wie man sie in Asien findet, das Volk eineZeitlang sich sehr wohl befinden kann, wenn nämlichder Despot ein kluger und menschenfreundlicher Mannist; allein das Volk verdankt dann sein Wohlbefindennicht seiner Verfassung, sondern dem guten Willen deswillkührlichen Herrschers, daher ist es keinen Tagsicher, daß nicht sein Wohl zerstört werde; wenn daherauch in einem solchen Falle das Volk sehr glücklich,und der Despot ein rechtschaffner Mann, ja ein vor-trefflicher Mensch wäre, so würde die Verfassung den-noch schlecht seyn. Die beste StaatSverfastung istdaher diejenige, wo eine bestimmte, auf Rechtsgrund-sähen beruhende Verfassung nach den Graden derBildung des Volkes festgesetzt worden, wonach der Re-gent regiert; denn hier wird weder dem Regenten, nochdem Volke geschadet, da beide sie aufrecht halten undzu schützen wissen. Diese Verfassung findet besondersin souverainen Monarchien Statt, durch Festhaltungder Grundgesetze; und gerade hier ist sie wichtig undvon beglückenden Folgen für das Land. Die besteStaatsverfassung gründet sich aber nicht bloß auf diesewesentlichen Bedingungen, sondern auch auf zufällige,welche nach der besondern Lage deö Volkes am zweck-mäßigsten gewählt werden. Um eine gute Staatsversfassung für einen besondern Fall zu entwerfen, gehörennicht nur Kenntnisse der besondern Lage eines Volkes,sondern auch mehrere andere Kenntnisse, die aus derErfahrung geschöpft werden müssen. wozu besondersdie Politik gehört. Da aber die Politik nur die zu-fälligen Theile der StaatSverfastung zum Gegenständehat, und diese nichts anders sind, als zweckmäßige Mit-
T t 2