664 Staatsverfassung.
dieses aber der Regierung nicht recht, indem sie ihnVerfassung nicht geändert wissen wollte, so hak sie jadie Mittel in Handen, dieses zu verhindern, und ihremVolke einleuchtend zu machen, daß diese Verfassung,die nur unruhige, Neuerungssüchtige Köpfe einzufüh- Iren verlangten, nicht für dasselbe tauge, und es sich lbei seiner besser befinde; und wenn dadurch Empörun-gen erzeugt werden, so hat die Obrigkeit ja eine !>!- ,waffnete Macht, die für die Ruhe eines Staates zuwachen unterhalten wird; sie kann die Unruhestifter, Iwelche unsere Verfassung wider ihren Willen und denWillen des Volke bei sich eingeführt wissen will, miteben dem Rechte strafen, als wir selbst diejenigen» strafen würden, die sich bemüheten, auf ungesetzli-chen Wegen ihre Verfassung bei uns einzuführen.Auch hat jedes Volk sein Herkommen und seineGewohnheiten, welche von einander ganz abweichen,und worauf stets fortgebauet werden muß, sowohl beiVerbesserungen, als bei Neuerungen in der Verfassung,und daher kann nicht eine und dieselbe Verfassung füralle Völker passen; auch hat jedes Volk seine Eigen-thümlichkeiten in den Sitten und Gebräuchen, in derLebensart und in den Gewerben, die nicht für jedesVolk passen würden, weil hier selbst die Lage des Lan-des, klimatische Verhältnisse, Nahrungmittel rr. ein-wirken; daher können auch die Verfassungen nichtgleich seyn, und müssen sich nach diesen Eigenthüm-lichkeiten modificiren. Wie würde z. B. die Ruhe undGleichmuth der nördlich gelegenen Völker, zu den un-ruhigen , stets lebendigen, und stürmisch leidenschaftli-chen Völkern südlicher Gegenden passen, so die östlichenzu den westlichen rc. Man untersuche nur denCharabter aller dieser Völker nach der Lage ihrer Länder, ih-ren Nahrungsmitteln rc., und man wird das Eigenthüm-liche finden, welches auch ihre Verfassung bestimmt-Eine jede Staatsverfassung eines Volks gründet sich