Staatsverfassuug. 671
von aussen ein, die seinen Fortgang hemmen, so ist dasVolk geneigt diese Uebel auf dasjenige zu schieben,was in der Verfassung vernachlässiget worden.Man stellt dann Vergleiche mit andern Staaten an,und findet, daß diesen Uebeln bei gemeinschaftlicherBerathung hätte vorgebeugt werden können, die sodurch einseitiges Handeln herbeigeführt worden. Die«ses war nun besonders bei den vielen EroberungenNa-poleons derFall, wo so viele alteStaaten aufgelöset,neue gebildet, und mit ihnen neue Verfassungen ein-geführt oder auf den alten fortgebauet worden. Hierwurden nun die Staaten und Völker bis in ihr In-nerstes erschüttert, und so war es natürlich, daß nachden vereinigten Anstrengungen der Regierungen undVölker, um den gemeinsamen Feind wieder in seineGrenzen zurückzubringen, bei den Letzteren auch derWunsch entstehen mußte, nach so vielen Leiden, Opfern,Anstrengungen und Gefahren eine Entschädigung füralles dieses in einer Verfassung zu finden, welche demVolke durch seine Abgeordneten wieder Theil an denBerathungen der Staatsangelegenheiten nehmen ließ,wie es in den älteren Zeiten der Fall war, wo Fürstenund Volk gemeinsam über die Angelegenheiten desLandes berathschlagten, und dann bei jedem gefaßtenEntschlüsse, wenn er in der Ausführung unglücklichablief, auch Keiner dem Andern vorwerfen konnte, daßes durch sein Verschulden geschehen. Dieses Verlan-gen der Völker nach einer solchen Verfassung, ist alsokeine Neuerung, sondern eö ist bloß eine Erinnerungan dasjenige, was in allen souverainen Staaten Eu,ropas schon da war, aber nur in Vergessenheit gekom-men ist, oder durch ein langjähriges glückliches Ver-hältniß der Staaten nicht mehr für nöthig befundenwurde, bis das Unglück es lehrte, daß sie nicht ver-altet war, sondern sehr heilsam gewesen wäre, wennman sich wieder ihrer bedient hätte, ehe die Zeiten der