Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Staatsverfaffung. 673

bringen, oder durchfallen zu lassen, war bei der Offen-heit und Redlichkeit der Vorfahren gar nicht zu den-ken; denn war der in Vorschlag gebrachte Gegenstandwirklich so, daß er dem Staate frommte, so warenauch alle Stimmen dafür, und war dieses nicht derFall, so waren sie dagegen, von Kunstgriffen und al-lerhand andern Täuschmitteln, um einen LieblingSplandurchzusetzen, wenn es auch aufKosten der Nation ge-schehe, war bei ihnen gar nicht die Rede; denn daraufverstanden sie sich nicht; auch hielten sie dieses gegenihre Würde als Reichs- oder Landtagsmänner; mankonnte also auf ihre Aussprüche Gewicht legen, weilsie nicht nur wohl berathen, sondern auch unparteiischwaren, und keine Täuschung bei den Berathungen Stattfand. Auch brauchte hier der Monarch keine großeerkaufte Mehrheit der Stimmen für sich, weil er in derVersammlung zugegen war, und hörte, daß alle Bera-thungen zu seinem und des Staates Vortheil geschahen.— Man vergleiche nun die alten und neuen Volksre-präsentationen, die Reichs- und Landtage der souverai-nen Monarchien, mit den jetzigen beiden Kammernin den Constitutionellen, und man wird gewahren, daßErstere den Letzter» in Erfüllung des Zweckes gleichkamen, ohne bei diesen noch unsere so vorgeschritteneKultur, unsere wissenschaftliche Ausbildung und Hu-manität welche jedoch nicht bei allen Völkern mit derwissenschaftlichen Ausbildung gleichen Schritt hält,mit in Anschlag zu bringen, die natürlich die jetzigeRepräsentation in Form und Wesen etwas andersgestalten müssen. Wenn daher bei unsern VorfahrenderFürst mit im Rathe saß, so ist dafür jetzt die Kam-mer der Pairs, welche der Regierung Bestes wahr-^mmt, so wie das Beste der Nation die Depukirten-Kammer. Auch bestand bei unsern Vorfahren dieganze Repräsentation nur aus einem Körper, demFürsten und den Depukirten des Volks vereint in einervec. tech. Pnr. Lh. 6I.XV. U u