Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Staatsverwaltung. 701

ohne das Herkömmliche zu zerstören, wohl aber esdem Zeitgerste anzupassen, wie dieses auch viele neueEinrichtungen indem Fabrik-, Manufaktur- und Ge-werbewesen und in der Handlung beweisen, indem erAbgaben verminderte, Zölle aufhob, kurz Alles that,was durch die Verwaltung abgeholfen werden konnte,um diese Zweige blühend zu machen. — Ein ganz an-derer Geist in der Staatsverwaltung herrscht dagegenbei uns in Preußen. Schon unter König FriedrichWilhelm dem Ersten, wurde, wie oben ange-führt worden, der Geschäftsgang vereinfacht, welchesbesonders mit in Rücksicht der Ersparungen geschah,die der Monarch für dringend nöthig erachtete, da un-ter seinem Vater, dem Könige Friedrich dem Er-sten, der Staatshaushalt durch viele Ausgaben, wozuauch die neue Königöwürde Veranlassung gab, in Un-ordnung gerathen, und der Schah erschöpft war; jadiese Ersparungen gingen so weit, daß der König anden Rand eines Berichts eines Kammerkollegiumsschrieb: „Der Quark istnicht daö schöne Papier werth,sollen schlecht Papier nehmen, das ist mir gut genug."Indessen erstreckte sich diese Genauigkeit nur auf alleCivil-Ängelegenheiken, keineswegs aber auch auf die-jenigen des Militairö, welches er reichlicher bedachte.Rechnet man nun diese Vorliebe für einen Stand ab,der zwar nicht unter ihm, wohl aber unter seinem Nach-folger ein bedeutendes Gewicht für Preußens Größein die Wageschale legte, wovon ihm ein großer Antheilgebührte, da er der zweite Gründer dieser auSgezeichne-ken Militärmacht in mechanischer Ausbildung wurde;die unter seinem Sohne die praktisch-geistige erhielt,wodurch Europa in Staunen gesetzt wurde; so wardieser Monarch auch die Seele seiner Staatsverwal-tung; denn er stellte sich selbst als Präsident an dieSpitze seines General-Direktoriums, und hielt dasganze Personale desselben, von den Räthen bis zu den