Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
Seite
702
JPEG-Download
 

7VS Staatsverwaltung.

Unterbeamten, den Schreibern, zur größten Thätigkeitan, so daß sie selbst des Mittags nicht eher auseinandergehen durften, bis die vorliegenden Sachen abge-macht waren, und die Mitglieder des Direktoriums,wenn sie bis nach der Essenszeit zusammen bleibenmußten, mit Speisen und Getränke aus dem Hofhalteversorgt wurden. Ueberall sah er strenge auf denDienst und dessen Pünktlichkeit; denn ihm lag daran,die vielen unter der vorigen Regierung eingeschlichenenMängel, den schlaffen Geschäftsgang, durch eine strengeKontrolle, die er selbst führte, abzubestellen, und alleBeamte wieder in Thätigkeit zu sehen. Besonderstraf diese Strenge, außer dem Finanzzweige, auch dieJustiz; denn er selbst schrieb sogleich nach seinem Re-gierungsantritte an den Justizminister: „Die schlimmeJustiz schreit gen Himmel, und wenn ichs nicht abbe-stelle, so lade ich selbst die Verantwortung auf mich."Auch wurde für diejenigen Provinzen, worin nachverschiedenen Rechten gerichtet ward, als nach demRömischen, Sächsischen rc. Rechte, ein einförmigesRecht ausgearbeitet, damit alle aus einem ungewissenRechte entspringenden Fehler und Gebrechen dadurchabbestellt wurden; auch sollten die Constitutionen imLande fleißig publicirt werden. Oftmals schrieb erunter Todesurkheile, die er auszuführen befahl: -,imtjuslitin, pvreul inunrlus!" Dieser Monarch wurdefrellich, als er 1713 zur Regierung gekommen war,in'Deutschland als ein Despot verschrien, weil er Al-les inStaatS-,Kameral-,Militair-und andernGeschäftS-zweigen, nach einem meist willkührlichen, und allein vonseiner Einsicht und Gutbefinden abhängendem Fußeeingerichtet wissen wollte; allein man bedenkt nicht,welche Regierung ihm voranging, und in welchemZustande er das Land fand, wo er in allen den ge-nannten Zweigen, außer dem Militair, die größtenEinschränkungen eintreten lassen mußte, wenn der