Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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720 Staatsverwaltung.

lizeiliche Anstalten nothwendig geworden sind, die viel-leicht, dem äußern Anscheine nach, für den Fremdenetwas Drückendes und Beengendes haben mögen,aber nicht für die Bewohner des Staats, die darinmehr einen Schuh in diesen bewegten Zeiten finde».Auch liegt es mehr im Gefühle beim Anblicke neuerEinrichtungen, besonders beim Militair und der Poli-zey, als beengten sie die gewohnten Freiheiten derStaatsbürger, als es bei näherer Anschauung wirklichder Fall ist. Eben so ist es auch mit der Presse, diegleichfalls einer größeren Strenge und Aufsicht unter-zuliegen scheint, als es vor dem Kriege 1806 der Fallwar; allein dieses liegt theils in der bewegten Zeit, mden Unruhen in mehreren anderen Staaten, die durchpolitische Schriften zum Theil angefacht, zum Theilunterhalten werden, und gegen die die RegierungVorsichtemaaßregeln zu nehmen für nöthig erachtet,theils auch in der Erfüllung der Bundespflichten, inso weit die Preußischen Staaren zu Deutschland ge-hören. Eben dadurch ist auch wohl das Fremdartige zuerklären, welches im Wesen der Verwaltung und deröffentlichen Erziehung jetzt liegen soll, welches mankeineöweges dem alten Geiste der Preußen analogfinden will; denn gehabtes Unglück, bewegte Zeiten,Veränderung der Formen, Einflüsse der Verbindun-gen rc., lassen immer etwas zurück, was dem Alten nichtmehr entspricht, ihm fremd ist. Auch die vielen neuenVereine und Einrichtungen zum Zwecke desStaakS,von denen man früher nichts wußte, scheinen eineschärfere Beaufsichtigung mit auf das sittliche Leben derEinwohner zu haben, auf ihr Treiben in der politi-schen Welt rc.; allein alles dieses in der neuen Staats-verwaltung liegende Fremdartige ist zwanglos, und da-her wohl mehr die Wirkung der Einbildung, als derWirklichkeit, und wird sich ebenso in der Zeit verlierenwie sich schon so — Manches verloren hat, welches