Staatsverwaltung. 7LL
in der Wirklichkeit vorhanden war, und uns nichtdrückend erschien, sondern es wirklich war. Immernoch liegt in der Verwaltung des Preußischen Staatsjener Geist der Gerechtigkeit, Unpartheilichkeit, Bi!-*ligkeit, Tolerenz und der freien Wallung, der dem Volks«charakter entspricht, und Fürsten und Vaterland sowohl thut, und wodurch auch die unsern Nachkommenkaum glaublichen Thaten 18l3—15 ausgeführt wur-den; keineöweges hat man diese aber in andern Ein-flüssen zu suchen, die man so gern der Volksliebe zumVaterlande und Herrscherstamme ertheilen möchte,und darin wird sich auch immer die Liebe und Treuedes Volks unter allen Umständen für Vaterland undHerrscherstamm bewähren. Eine statistische Uebersichtder Preußischen neuen Staatsverwaltung findet manunter S ta a t, Th. 162, so auch von der Oester-reichischen. Werfen wir nun einen Blick aufandereSouverain - Monarchische Staatsverwaltungen Euro-pas, sofindetsmanfast dieselben Erscheinungen, wie beider Verwaltung der beiden oben angeführten Staa-ten. So z. B. hat der Dänische Staat aucheinen etwas verwickelten Geschäftsgang, jedoch dabeiden Vorzug, daß die wichtigsten Geschäfte nicht voneinzelnen Personen, sondern von ganzen Kollegien be-sorgt werden, damit keine Partheilichkeit Statt findenkann, wie dieses auch in Preußen der Fall ist, wo im-mer der Gegenstand, wenn er auch von Einzelnen aus»gearbeitet worden, doch zur Begutachtung dem Kolle-gium vorgelegt wird, welches erst darüber entscheidet.Das höchste Kollegium ist in Dänemark der Staats-rath unter dem Vorsitze des Monarchen, welcher alleZweige der Staatsverwaltung umfaßt; für einzelnebestimmte Gegenstände derselben sind besondere, demStaatSrathe untergeordnete Centralstellen vorhanden,an deren Spitze Minister stehen, die aber Sitz undStimme im StaatSrathe haben; auch sind seit 1831Gec. rechn. Ene. Th. LI.XV. Z z