722 Staatsverwaltung.
Provinzial-Landstände eingeführt worden. Die Justiz.Verwaltung ist, so weit als es sich thun läßt, Muster-haft, besonders zeichnet sich die Centralstelle für dieJustizpflege, als das höchste Königliche Gericht zuKopenhagen in der dritten und letzten Instanz im ganzenReiche auS; denn durch strenge Beobachtung der Un-Partheiligkeit und Billigkeit hat es sich schon seit lan.ger Zeit im ehrenvollen Rufe erhalten. In Privat-angelegenheiten, überhaupt in allen Sachen, wo derKönig als Privatmann anzusehen ist, wendet er niedas Ansehen des Herrschers für sich an, und man kannProzesse wider ihn in Privatsachen führen, die er nichtselten verliert. Die ganze Verwaltung ist milde, undnur in neuester Zeit sind wegen der Umtriebe in meh-reren Theilen Europas größere Beaufsichtigungen nö-thig geworden, die aber auch nichts Drückendes fürden Staatsbürger haben. Personen und Güter ge-nießen der vollkommensten Schonung; die Strafensind gelinde; denn man kennt schon seit längerer Zeitkeine Tortur, hangt keine Diebe rc., und dennoch sindStraßenraub, Mordbrennerey rc., unerhörte Verbre-chen. Kurz in der ganzen Verwaltung des DänischenStaats herrscht ein Geist der Ordnung, Gerechtigkeitund Milde, der wenig zu wünschen übrig läßt, unddas Volk auch innig an seinen Herrscherstamm kettet,wovon es Beweise genug gegeben hak, besondersin Kriegszeiten. — In der Russischen Staats-verwaltung haben sich seit der Kaiserin Ka-tharina der Zweiten die meisten Veränderungenzum Vortheile des Staats zugetragen; denn wenngleich Peter der Große durch seinen Fleiß undseine Bemühungen eine ganz neue, der EuropäischenCivilisation gemäße Staatsverwaltung in seinem Reicheeingeführt hat, und auch Ordnung darein brachte, so wares doch nur eine bloße Form, wozu erst der Geistgeschaffen werden mußte. Es mußten also erst Beam-