7S4 Staatsverwaltung.
des ersten Theils dieser Ordnung, solchen zur schuldigenBefolgung herauszugeben, in Erwartung dessen, bisWir mit der Hülfe Gottes die folgenden Theile der-selben zu endigen Gelegenheit finden werden; weshalbWir diese Ordnung hiermit Unserm Senate übersen-den." — Dieser Theil enthält folgende Hauptstücke:
Vorschrifclicher Etat der Stadtpolizey; 2) von derRangordnung; 3) Ordnung in Besetzung der Aemter;4) von der Pflicht des PolizeyamteS; 5) Instruktionfür das Polizeyamt; 6) von den Stadttheilen; 7) vondem Vorsteher des Skadttheils und seiner Pflicht;8) von den Quartieren der Stadt; 9) von dem Quartier-aufseher und seiner Pflicht; 10) von den Richterndes mündlichen Gerichts; 11) von dem Makler desSkadttheils; 12) von dem Makler für Gesinde undArbeitSleuke; 13) Verbote, und 14) Bestrafungen.Es erschienen nun auch bald darauf die folgendenTheile. So wurde von dieser Kaiserin eine Kommis-sion zur Errichtung öffentlicher Volksschulen im gan-zen Reiche niedergesetzt, um auch die Kinder armerEltern zu guten Staatsbürgern zu erziehen. ImJahre 1783 wurde die erste in St. Petersburg eröff-net. So sorgte nun diese Kaiserin für Alles, was in derVerwaltung noch mangelhaft war oder ganz fehlte,um die Nation zu erheben, und sie mit der Zeit aufeine gleiche Stufe der Civilisation, wenn auch nicht inollen Statthalterschaften, doch in den vornehmstenEuropäischen, mit den andern kultivirten EuropäischenNationen zu bringen; und so verschwand unter ihrer Re-gierung schon mehr und mehr jede Spur AsiatischerDespotie, die noch unter den früheren Regierungen ingewissen Graden geherrscht hatte. Besonders abersorgte sie für die Verwaltung der Justiz, weil auf ei-ner guten Rechtspflege und Finanzverwaltung dieSäulen eines Staates ruhen. Die Kaiserin hatte dazuschon in den ersten Jahren ihrer Regierung, 1767, eine