Staatsverwaltung. 729
man Einiges unter Staat, Th. 162 und 163, findet,da hier der Ort nicht ist, sowohl eine Statistik der ein-zelnen Departements zu li'efern, als auch der Statt-halterschaften der Provinzen. Von den sämmtlichenStaatSministern führt Einer die Aufsicht über alleMinisterialdepartementS. Jeder Minister ist übrigensdem Monarchen für Alles verantwortlich, wa§ in sei-nem Departement verhandelt wird, und legt ihm jähr-liche Rechenschaft ab. Die Räthe oder Gehülfen derMinister sind nur für dasjenige verantwortlich, wassie selbst unterschrieben haben. In diese Kollegienbrachte nun derKaiser Alexander einen neuen Geistder Thätigkeit durch seine Gegenwart in den Sitzun-gen. Da auch die Gesetze seit der Zeit der KaiserinKatharina einer Verbesserung bedurften, so wurdeeine besondere Gesetzkommission niedergesetzt, welchedem Staate ein dem Bedürfniß entsprechendes Gesetz-buch liefern sollte, und dieses große Werk wurde nochbis zum Tode des Kaisers fortgesetzt. Auch gab dieGesetzkommission auf Kaiserlichen Befehl die Insti-tutionen und Pandekten des Russischen Reichs heraus,welche für die Ostseeprovinzen Deutsch bearbeitet wor-den sind. Auch in der Kriminaljustiz wurden Verän-derungen vorgenommen. So z. B. wurde durch einenUkas vorn Jahre 1822 bestimmt, daß das sonst nachder Knute gewöhnliche Brandmarken der Verbrecherfür immer aufgehoben sey, damit der gebesserte Der-brechet wieder in die bürgerliche Gesellschaft zurücktre-ten könne, ohne daß durch das Brandmahl ihm derErwerb der bürgerlichen Achtung erschwert werde.Nach einem andern Ukas vom Jahre 1823, wird denBesitzern von Ecbleuten, wenn sich diese der Trun-kenheit ergeben oder andere schlechte Handlungen be-gehen, gestattet, sie nach Sibirien zu schicken, ohne einevorhergehende gerichtliche Untersuchung, welche dieSache nur in die Länge ziehen würde. Der Erbherr