Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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73« Staatsverwaltung.

hat sich nur mit seinem Gesuche dieserhalb gleich andie GouvernementS.Regierung zu wenden, welche das.selbe sogleich zu erfüllen hat. Auch auf die Polizey,diesen in neuester Zeit so wichtig gewordenen Ver»walkungszweig des Staats, richtete der Kaiser sei-nen Blick, besonders da die alten Polizeygesehe zumTheil eine wesentliche Verbesserung nöthig hatten; eSwurde also hier der Mangel durch Edikte und Verord-nungen ergänzt. Besonders wurden strengere Maaß.regeln gegen die demagogischen Umtriebe genommen,die auch in Rußland Fuß zu fassen suchten; besonderswurde eine strenge Aufsicht auf alle politischen Schriftten geführt, und ein Ukas vom Jahre 1824 ertheiltdem Minister des öffentliches Unterrichts und Gene-raldirektor der geistlichen Angelegenheiten, AdmiralSchischkow strenge Vorschriften in Ansehung derAufsicht auf religiöse Schriften. Auch ermächtigte derKaiser den Civil- Gouverneur der Ostseeprovinzen,MarquisPaulucci, u. denKriegö-Gouverneur vonLitthauen General Korsakow, alle in diesen Gouverne-menks umlaufende im und ausländische Zeitungen undperiodische Schriften einer Censur zu unterwerfen.Auch wurde der Buchhandel sehr beschränkt; dennkein Buchhändler und Leihbibliothekar durfte ein Buchausgeben, welches nicht in dem vom Ministerium desInnern bestätigten, und mit einem Censurstempel ver-sehenen Bücherverzeichnisse stand. Auch erhielten alleCivilgouverneure der Grenzprovinzen die Anweisung,Bücher vom Auslande, selbst aus Polen, den Eigen-thümern nicht eher zu überliefern, als bei Vorzeigungeines Scheins vom Ministerium des Innern rc.Schon in den erste» RegierungSjahren dieses Monar-cben wurde befohlen, daß alle Studirende nur ihrenStudien auf den Landesuniversitäten obliegen sollten, umsich zu tüchtigen Geschäftsmännern auszubilden, unddenjenigen angedrohet, die sich nicht mit den zu ihrem