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weder auf den Handel, noch auf das Gleichgewicht derMacht einen Einfluß hat, betrachtet man in Englandwie ein Prozeß vor dem Kanzleigerichke, Hai man ihneinmal angefangen, so muß man ihn fortsetzen odersich die Unkosten auf den Hals laden, und wenn mandabei auch nicht voraussehen kann, wie lange er wäh-ren wird, wie hoch sich die Kosten steigern werden, somuß man ihn doch fortsetzen, und so kann man bei ei-ner einmal eingegangenen Verbindung auch den Bun-desgenossen nicht im Stiche lassen. Diese immer-währende Spannung des Volks auf die Begebenhei-ten des Auslandes, ließen dasselbe auch nie an eineReform der inneren Staatsverwaltung ernstlich den-ken; nur erst nach dem Befreiungskriege 1813—15fing das Verlangen nach Verbesserung der Mangel inder Staatsverfassung und Staatsverwaltung an lautzu werden, und beschäftiget noch bis jetzt das Mi-nisterium und Parlament. Mehrere auffallende Män-gel sind schon abbestellt, mehrere erwarten aber nocheine Abbestellung. Daß die Finanzverwalkung in derAusbildung einen hohen Gipfel erreicht hat, beweisetdas Scaatsschuldenwesen Englands und derStaatSkre.dit (s.Th. 165, S 23u.f.), nicht so die Justizverwal-tung, die noch in vielen Stücken ihre Mängel hat;aber auch wieder ihre Eigeulhümlichkeiteu und Vor-züge. Die Polizeiverwaltung ist meistens mit der Ju-stiz verbunden, und wo dieses nicht der Fall ist, dawird sie doch von Beamten versehen, die von den Ju-stizbeamten ernannt werden oder ihnen untergeordnetfind; es ist zwar in neuester Zeit manches für die Po-lizei geschehen; allein die eigentliche Grenze zwischenJustiz und Polizei ist hier noch so unsicher, als inmehreren anderen Ländern; auch hat die Polizeiver-waltung noch viele Mängel, die man in neuester Zeitabzubestellen bemühet ist. Von dem sogenannten 6ourtDuron, eine Reliquie von den alten Patrimonialge-